Anschlussnehmer = Auftraggeber?
„…Der Grundstückseigentümer wird nicht dadurch Vertragspartner eines für die Herstellung von Hausanschlüssen zugelassenen Auftragnehmers, wenn er ein Formular als “Anschlussnehmer bzw. Beauftragter” unterschreibt….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de
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