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Neue Titelreihe erschaffen: Med’ia’thor
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Bekanntgabe OdDR
Neue Titelreihe erschaffen: Med’ia’thor
"Sie regeln praktisch den gesamten Alltag, fast jedes Produkt und viele Dienstleistungen. Meist geschieht das im Hintergrund, gar nicht wahrnehmbar. [..] "Wir betreiben hier auch Industriepolitik", sagt DIN-Vorstand Rüdiger Marquardt offen. Wer an den "Spielregeln" mitarbeite, der sichere sich eben womöglich auch einen Vorteil. Zugleich aber profitierten die Verbraucher von standardisierten Produkten, weil sie sicherer und günstiger seien [..] Am Ende ist jede Norm ein Kompromiss, der von den Beteiligten - also Unternehmen, Forschern, Verbraucherschützern und Behörden - ausgehandelt wird. Das DIN bietet dafür nur das Forum, in dem sich die Fachleute treffen können. Die meisten der insgesamt rund 32 000 beteiligten Experten stammt dabei tatsächlich aus der Industrie, aber eben nicht ausschließlich. Prinzipiell kann sich jeder Interessierte beteiligen und beispielsweise Entwürfe für Normen im Netz kommentieren. Nur wenn sich dann am Ende alle einig sind, können Vorgaben neu formuliert oder geändert werden. Vor allem die Prüfnormen sind deshalb nie perfekt: Die Verbraucher wollen realistische Angaben, die Ingenieure vor allem verlässliche Testverfahren. [..] In Deutschland seien sie bereits "wirklich vorbildlich vertreten", sagt der Warentester. Er sitzt selbst im zuständigen Gremium, dem DIN-Verbraucherrat. "Trotzdem ist unser Einfluss dort begrenzt." Meist müsse man sich auf EU-Ebene einigen. Blockiere der Verbraucherrat deshalb eine Norm beim DIN, werde sie dann oft trotzdem von den anderen EU-Mitgliedern verabschiedet."
Das Verhalten von Heidi Klum kleinen Mädchen gegenüber, die sich mit 17 Jahren nackt in der Brandung räkeln sollen und nicht professionell sind, wenn sie das nicht tun, empfinde ich als Schändung des Frauenbildes, das ich habe, als eine Verletzung des Begriffs Persönlichkeit, den ich auch dadurch definiere, dass man 'Nein' sagen kann, dass man sich verweigert und in dieser Weise Haltung beweist.
Roger Willemsen im UniTalk: https://www.youtube.com/watch?v=AAeNJ3ZveUM
Wir brauchen neue Standards für das Stromnetz!
Hat Elon Musk mit dem TESLA-Speichermodul das Rad neu erfunden? Nein, hat er nicht, sage ich, aber er führt uns mit gelassener Eleganz vor, wie degeneriert unsere Staatführungen inszwischen sind. Insbesondere für Deutschland nehme ich in Anspruch, daß eine Führung de facto nicht mehr stattfindet und die Finanzmittel der Gemeinschaft zur Aufrechterhaltung einer Regierung weitgehend fehlinvestiert sind. Aufgabe des Staatsappartes ist es, das Gemeinwesen zu organisieren, soweit es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. Nun gibt es einige klassische solche Aufgaben, zu denen der Verkehr und die Versorgung mit dem Lebensnotwendigen gehören, also auch mit Energie.
1) Durch Rahmenbedingungen ist Vorsorge zu treffen, daß die Privatwirtschaft die vom Staat formulierten energiepolitischen Ziele bedienen können. Dazu zählen geeignete Vorschriften, Normen und Industriestandards. Was wir erleben ist aber die glatte Unfähigkeit der Zuständigen, Probleme zu durchdenken, bestehende technische Möglichkeiten zu nutzen und die Probleme im Interesse der Allgemeinheit einer Lösung zuzuführen. Neue Gesetze und Regulierungen hinterlassen eher den Eindruck der Bedienung partikulärer Interessen einiger gut situierter Industriekomplexe oder anderer gut zahlender Kunden.
2) Sofern die Privatwirtschaft voraussehbar oder tatsächlich nicht in der Lage ist, die Erfordernisse zur Erfüllung der Ziele zu gewährleisten, muß der Staat selbst als Unternehmer auftreten, um bestehende Engstellen zu überbrücken und ggf. auch konkrete Ziele zu bedienen. Dies trifft derzeit auf das Problem der Ausgleichskraftwerke zu. Diese scheinen nicht wirtschaftlich zu betreiben, sind aber organisatorisch zwingend erforderlich. Das gleiche läßt sich auch für Speicherkraftwerke der ersten Generation annehmen. Es schändet den Staat keineswegs, wenn er hier einige solche Kraftwerke selbst betreibt. Staatsunternehmen sind in unserer Verfassung nicht verboten worden, sie müssen also auch eingesetzt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. Andernfalls kommt das Staatswesen seinen Aufgaben nicht nach! Man kann solche Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder and die Privatwirtschaft veräußern.
3) Dringende Industrie-Standards. Es schälen sich Ansätze zur besseren Regulierbarkeit des Stromnetzes heraus, die von neuen Technologien geprägt sind. Diese Ansätze zeichnet alle aus, daß sie neue Informationstechniken nutzen. Nun ist die Forschung hier ständig in Bewegung, aber wir können nicht ewig zuwarten um neue Standards in die Netze einzuführen, weil die Probleme mit instabilen Netzen drängen oder bald drängen werden. Hier müssen also, auch wenn es unangenehm ist, Entscheidungen getroffen werden. Die Einführung von Industriestandards erleichtert die Realiserung von Projekten und die Entwicklung neuer Geräte; sie erscheint mir unumgänglich, will man nicht noch 50 Jahre auf die Selbstregulierung der Wirtschaft warten.
a) Standard für zeitlich steuerbare Großabnehmer. Dieser besteht in mehreren DINs und Vorschriften, die Interfaces, Kommunikationsprotokolle und entfernte Steuereinheiten für solche Abnehmer definieren. Das Ziel ist hierbei, größere Stromverbraucher, deren Abnahmezeitpunkt eine steuerbare Varianz aufweist, in ein intelligentes Stromnetz einzubinden, welches Spitzenbedarfe ausgleicht. Der Standard ist zunächst industrie-orientiert weil im Privatbereich keine nennenswerten Einsparung möglich sind, sollte aber prinzipiell erweiterbar sein.
b) Standard für volatile Stromspeicher-Anlagen. Die derzeitigen Entwicklungen laufen auf die Definition einer Art von neuartigem Strom-Hausanschluß zu. Dieser kann auch als zusätzlicher Anschluß betrieben werden. Der Standard definiert Interfaces, Protokolle, etc. zum Betrieb einer zeitlich steuerbaren, bidirektionalen Stromkapazität, einschließlich Rahmenwerk für finanzielle Vergütungen. Eben das was man sich unter einer verwertbaren Speicheranlage vorstellt. Dabei kann es völlig dunkel bleiben, welcher Art der Stromspeicher tatsächlich ist; er muß allerdings die normierten Standards erfüllen und darf keine Gefahr darstellen, etc.. Volatil nenne ich die Anschlüsse, weil in ihrem Wesen nicht enthalten ist, daß sie tatsächlich voraussehbare Ergebnisse liefern. Die Leistungsfähigkeit des Standards liegt also allein in der statistischen Streuung der Anschlüsse. Die Einführung eines solchen technischen Standards und die gesetzliche Festlegung von Zuständigkeiten hätten vermutlich baldige Entwicklungen zur Folge, da mit solchen Anlagen von privat auch Geld verdient werden kann. Mit einem ebenfalls normierbaren Adapter können dann auch Elektro-Kfz oder ausrangierte Batterien als einträgliche Speicherkraftwerke für jedermann zu nutzen sein. Diese Entwicklung ist vorhersehbar; es ist lediglich die Frage, welcher Staat hier normierend auftritt und sie am effektivsten realisiert. Das stünde Deutschland gut zu Gesicht!
Leben zwischen den Geschlechtern
Intersexuelle passen nicht in das binäre Schema von Mann und Frau. Zwangsoperationen lehnen viele dennoch ab.
Elf Jahre lebte sie als Frau, rasierte sich täglich, schluckte Hormone und schmierte sich Lippenstift ins Gesicht. Eines Tages brachte die hingeworfene Frage einiger Dorfjugendlicher das ganze Kartenhaus zum Einsturz: "Ist das 'n Typ oder 'ne Frau? ... Nee, kein Mann, es trägt Lippenstift." Und die sich bislang als Frau verstehende Künstlerin Ins A Kromminga musste sich eingestehen, dass sie recht haben und "Sie" ein „Es“ ist, ein Anderes, und die Fragen, die mit der Kastration ihrer Hoden zu Grabe getragen schienen, wieder an die Oberfläche drängten.
Für intersexuelle Menschen wie Kromminga wird das selbstverständlichste Ordnungsmuster, das die Gesellschaft strukturiert, zum Problem. Dass Männer Männer und Frauen Frauen lieben können, wird mittlerweile von vielen akzeptiert, und vor dreißig Jahren hat der Gesetzgeber mit dem Transsexuellengesetz auch die Möglichkeit eröffnet, dass Menschen, die sich im "falschen" Körper fühlen, ihr Geschlecht wechseln können. Doch was ist mit denen, die nicht unzweifelhaft dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, die "dazwischen" liegen? Solange das "Hebammengeschlecht" noch den einzigen Anhaltspunkt lieferte, fielen zunächst nur ambivalente Genitalien auf: Neugeborene mit einem kaum ausgebildeten Penis oder nur rudimentär entwickelten Hoden etwa, und Säuglinge, deren Klitoris länger als üblich ausfällt.
Es gibt aber auch Fälle, in denen die äußeren Geschlechtsmerkmale zunächst ganz unauffällig sind, das "Mädchen" aber einen männlichen XY-Chromosomensatz trägt, oder ein "Junge" "ganz normal" aufwächst, bis ihm in der Pubertät statt Barthaaren plötzlich Brüste wachsen. "Was ist nur mit mir los? Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll!", entlädt sich der Schock dann in den einschlägigen Internet-Foren.
Je nach Ausprägung und Zuordnung kommt auf dreitausend bis fünftausend Geburten ein Kind mit einem uneindeutigen Geschlecht, schätzen Experten. Das ist viel, gemessen an der Einsamkeit, die zunächst die Eltern und später die Betroffenen befällt. Intersexualität ist völlig natürlich. Gesellschaften, die die Geschlechter dennoch streng binär normieren, kommen mit fließenden Übergängen jedoch nicht zurecht. So werden Intersexuelle zu Freaks erklärt. Dass hinter jedem Einzelfall ein oft von Irrationalität und Leiden begleitetes Schicksal steht, erlebten vergangene Woche auch die deutschen Ethikräte, deren ansonsten akademisch dahin plätscherndes "Forum Bioethik" beim Thema "Intersexualität – Leben zwischen den Geschlechtern" plötzlich zu einer Konfrontationsarena zwischen dem Expertensystem und selbstbewussten Anwälten in eigener Sache wurde.
Was eigentlich ist ein Mann oder eine Frau?, provozierte die Hamburger Sexualforscherin Hertha Richter-Appelt zum Auftakt das Auditorium in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Weist sich ein Mann durch ein Y-Chromosom aus? Und darf sich eine „weiblich“ aussehende Frau mit einem solchen noch so nennen? Sind Vagina und Klitoris tatsächlich der Beweis, dass wir es mit einer Frau zu tun haben?, fragte die stellvertretende Direktorin des Instituts für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Und wie groß muss ein Penis sein, damit er einen Menschen zum Mann macht?
Frühere Gesellschaften kannten noch ein Zwischengeschlecht, der blumigere Begriff "Hermaphroditen" stammt aus der Antike. Das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 stellte klar, dass "Zwitter" an ihrem 18. Geburtstag erklären sollten, welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlten. Noch der Berliner Sexualforscher Magnus Hirschfeld hatte für ein "drittes Geschlecht" votiert. Doch Hormonforschung und Chirurgie mit ihren zunehmenden Möglichkeiten der anatomischen Geschlechtskorrektur ließen diese eher "kulturell" inspirierten Vorstellungen hinter sich, zugunsten der "Herrichtung" der Genitalien. John Money am Johns Hopkins Hospital in Baltimore galt in den fünfziger Jahren als Pionier auf dem Gebiet der "Disorders of Sex Development" (DSD), wie der englische Fachbegriff lautet. Er drang auf eine möglichst frühe operative Geschlechtsangleichung, um den Eltern zu ermöglichen, ihr Kind "eindeutig" zu erziehen. Damit wollte Money auch beweisen, dass das Geschlecht eines Menschen nicht biologisch festgelegt ist, sondern durch Erziehung zugewiesen wird. Seine brutalen und entwürdigenden Experimente an Kindern konnten Moneys These weder widerlegen noch beweisen. In der modernen Geschlechterforschung, wie sie etwa die Philosophin Judith Butler vertritt, als auch bei den Intersexuellen steht Money mit seinen Menschenversuchen in Misskredit.
Was sie bei diesen Operationen unter Umständen aushalten mussten und müssen und mit welchen Folgen, beschrieb Claudia Kreutzer vom "Verein intersexueller Menschen" sehr drastisch: Erst würden sie "kastriert", häufig nachoperiert und mit den gleichen Hormonen behandelt "wie Triebtäter". Kinder müssten das schmerzhafte Weiten der künstlichen Vagina über sich ergehen lassen und die durch Operationen hervorgerufenen Empfindungseinschränkungen hinnehmen. Um die zweigeschlechtliche Norm aufrecht zu erhalten, würden sogar pränatale Eingriffe bei Feten erprobt. Lucie Veith, die sich selbst als "Überlebende eines unfreiwilligen Menschenversuchs" sieht, bezeichnete das, was Intersexuellen angetan werde, schlicht als "Folter".
Dass sich in den Selbsthilfegruppen vor allem die Geschädigten und Traumatisierten zusammenfinden, räumte Kreutzer ein. Andere Betroffene, gab Richter-Appelt zu bedenken, leben nach einer operativen oder hormonellen Behandlung in ihrem vereindeutigten Geschlecht durchaus glücklich.
Die internationalen Studien, die der Kieler Sexualwissenschaftler Hartmut Bosinski vor einigen Jahren zusammengetragen hat, sind widersprüchlich. Der Leiter der Sektion für Sexualmedizin im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein hält es jedoch für wirklichkeitsfremd, die Kinder solange im "Zwischenraum der Geschlechter aufwachsen zu lassen", bis sie selbst über entsprechende Maßnahmen entscheiden können.
Zu einem pauschalen OP-Verbot, das Kreutzer und Veith unter Beifall der zahlreich Angereisten aus der Selbsthilfebewegung forderten, konnten sich die Fachvertreterinnen auf dem Ethikrat-Podium ebenfalls nicht durchringen. Die Bioethikerin Claudia Wiesemann von der im Netzwerk DSD/Intersexualität zusammengeschlossenen Forschungsgruppe plädierte für "angemessene Interventionen", die das Kind und dessen körperliche Integrität im Auge haben. Dass sie eingangs im Hinblick auf sexuelle Variationen auch von "Krankheit" sprach, war für die aufgebrachten Diskutantinnen allerdings nicht mehr gut zu machen, obwohl Michael Wunder, Psychologe und Leiter des Beratungszentrums der Stiftung Alsterdorf in Hamburg, geduldig versuchte, goldene Brücken zu bauen. So war lediglich Einigkeit darüber zu erzielen, dass Eltern und Betroffenen kompetente Beratung in spezialisierten Zentren ermöglicht werden sollte.
Ob intersexuelle Menschen von der geplanten Grundgesetzänderung, die das Diskriminierungsverbot auch auf die sexuelle Identität ausweitet, profitieren werden, beurteilte die Bremer Juristin Konstanze Plett eher skeptisch. Die erzwungene Geschlechtszuweisung, so ihre juristische Minderheitsposition, sei aber ein Verstoß gegen die Menschenrechte und verletze das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Menschen. Die westliche Welt lamentiere über Genitalbeschneidung, und der Bundestag diskutiere ein Verbot, ohne wahrzunehmen, dass derlei tagtäglich auch hierzulande passiere. Intersexuelle Menschen sind eine Herausforderung für die auf ein binäres Schema fixierte Gesellschaft, und ihr aktivster Teil verbindet damit einen politischen Auftrag, den aufs Podium zu heben sich der Ethikrat in diesem Fall nicht scheute. Auch wenn sich der Streit um Behandlungspraktiken drehte, schien doch durch, dass die Betroffenen der Normalgesellschaft etwas voraus haben, was sie vielleicht mit Flüchtlingen und anderen "displaced" und "disorderd" Menschen teilen: dass man auch "dazwischen" leben kann.