Fehlverhalten im Straßenverkehr
Rote Ampeln haben wir alle schon per pedes und mit Rad ignoriert. Doch wie viel kostet einem seine Ungeduld eigentlich, wenn einem die Rennleitung (Kosename für Polizei) dabei erwischt? Im vorletzten Drahtesel (Mitgliederzeitschrift der ARGUS) wurden die wichtigsten Vergehen aufgeführt.
Vorab: vor allem auf vielbefahrenen Routen wie dem Ringradweg und der Mariahilferstraße (die aktuell, aufgrund der Bauarbeiten und dem einhergehenden Fahrverbot zu meiden ist) ist sehr empfehlenswert sich an die Spielregeln zu halten, wenn man kein Zetterl in die Hand gedrückt bekommen möchte. Denn es kann sehr teuer werden. So kostet das Telefonieren während dem Radfahren 50 (Organmandat) bzw. 72 Euro bei Strafverfügung. Das Stoppschild ignorieren oder gegen die Einbahn fahren kommt auf mindestens 50 Euro. Ebenfalls so wie kostet es, wenn man Fußgänger auf einem Gehsteig gefährdet. Noch teurer wird es, wenn man über rot fährt. Da fängt der Spaß bei 70 Euro an, so viel wie, wenn man in einer (für den Radverkehr nicht geöffneten) Fußgängerzone fährt. So richtig Federn lassen muss man, wenn man über der gesetzlichen Regelung von 0,8 Promille im Blut sein Rad benützt. Da geht es ab sagenhafte 800 Euro los.
Nicht zu verachten sind auch Delikte wie freihändig fahren (mindestens 30 Euro) oder Ausstattungsmängel am Fahrrad (ab 20 Euro), insbesondere Fixies sind der Exekutive aufgrund wiederkehrenden schweren Unfällen ein Dorn im Auge.