§ 573a Kein Kündigungsschutz des Mieters, vielen Mietern nicht bekannt
Leider ist der §573a BGB vielen Mietern nicht bekannt. Sonst hätten sie vielleicht sich eine andere Wohnung gesucht. Heute wieder so einen Fall beraten. “Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.” Das heißt der Vermieter kann unter Berufung auf § 573a BGB ohne Kündigungsgründe des §573a BGB kündigen. https://rechtsanwaltwiesbaden.com/
















