Erweitertes Führungszeugnis auch für Ehrendozenten
Der Schutz von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten hat absolute Priorität. Freiwillige Dozenten an Schulen müssen künftig auch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Grundsätzlich müssen Lehrer bei der Einstellung in die Schule oder bei der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst eine erweiterte polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse und Ersatzlehrer, unabhängig davon, ob sie Beamte oder Angestellte sind. Darüber hinaus können Schulen Personen für zusätzliche Angebote einstellen, beispielsweise in der Arbeitsgruppe oder für Schulprojekte. Diese Dozenten können ...







