Als Mindestdefinition ist der Staat ein professionelles System gesellschaftlicher Zwänge- nicht bloß ein System gesellschaftlicher Verwaltung, wie es naiverweise immer noch von der Öffentlichkeit und vielen politischen Theoretikern gesehen wird. Das Wort ''professionell'' sollte dabei genauso herausgehoben werden wie das Wort ''Zwang''. Zwang findet sich auch in der Natur, in persönlichen Beziehungen, in staatenlosen, nicht-hierarischen Gemeinschaften. Wenn allein Zwang den Staat definiert, dann müßten wir ihn wieder Willen zu einem bereits in der Natur vorhandenen Phänomen erklären- was er sicherlich nicht ist. Nur wenn Zwang in einer professionellen, systematischen und organisierten Form sozialer Kontrolle und institutionalisiert wird, - das heißt, wenn Menschen aus ihrem alltäglichen Leben herausgerissen werden und von ihnen erwartet wird, eine Gemeinschaft nicht nur zu ''verwalten'', sondern dies auch mit der Unterstützung eines Gewaltmonopols zu tun - erst dann können wir mit Fug und Recht von einem Staat sprechen.