Selbstschädigung ist nicht strafbar. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) spricht sich daher für eine regulierte #Legalisierung von #Cannabis aus, weil der Aufwand jeden „Otto-Normal-Kiffer“ zu jagen sehr groß ist und die Verfahren in den meisten Fällen ohnehin eingestellt werden. „Auch aus liberaler Sicht kann ein volljähriger, mündiger Bürger selbst entscheiden, ob er seine Gesundheit schädigen möchte oder nicht“, sagt unser drogen- und suchtpolitischer Sprecher Dennys A. Bornhoeft. Jan Marcus Rossa hält „die Strafbarkeit des Besitzes und des Konsums von Cannabis rechtspolitisch schon seit langem für unsinnig und verfehlt, weil es die tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte ignoriert. Die #Kriminalisierung von Cannabiskonsum hat darüber hinaus den negativen Effekt, dass unbescholtene Bürger Kontakt zu kriminellen Dealer-Szenen haben, über die der Einstieg in härtere und auch künftig illegale Drogen erleichtert wird.“ Dennys Bornhöft ergänzt aus gesundheitspolitischer Sicht, dass „ein Dealer weder nach dem Alter noch nach Allergien und Unverträglichkeiten fragt und den Käufer auch nicht darauf hinweist, wenn seine Ware gestreckt ist.“ „Die #FDP tritt daher für eine Legalisierung von #Besitz und #Konsum von Cannabis für volljährige Personen über eine kontrollierte Abgabe ein. In einem Modellversuch muss geprüft werden, wie durch eine #kontrollierte Abgabe der #Jugendschutz bestmöglich gewährleistet wird. In dieser Versuchsphase sollte die Abgabe ausschließlich über staatlich zugelassene #Apotheken erfolgen, die mit dem Umgang mit Betäubungsmitteln vertraut sind“, sagt unser rechtspolitischer Sprecher der Schleswig-holsteinischen Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa. Wie ist eure Meinung zu dem Thema? 💬💬💬 #FDPKVSteinburg #FreieDemokraten #IchGehWählen #IchWähleFDP #FDP












