Bauverzögerung: Mietausfall und sonstige Verzögerungsschäden
OLG München, Beschluss vom 22.04.2021 – 28 U 7084/20 Bau 1. Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug, hat er dem Auftraggeber den dadurch kausal entstandenen Verzögerungsschaden zu ersetzen. Dazu gehören auch entgangene Mieteinnahmen, wenn der Auftraggeber das zu errichtende Bauvorhaben vermieten wollte. 2. Der Auftragnehmer, der vertragswidrig keine Tätigkeiten…
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