#Kitarecht Folge 103 - Achtung: Arbeitsvertrag für Erzieher - mündlich reicht schon!
von Rechtsanwalt Holger Klaus I Kitarecht www.kitarechtler.de I Berlin-Hamburg-Leipzig
Besser gut aufpassen am Ende von Bewerbungsgesprächen: Denn schnell ist ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen - das gilt für Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger als Arbeitgeber ebenso wie für Erzieher als Arbeitnehmer auf der anderen Seite.
Denn beide Seiten können ja noch ein Interesse daran gehabt haben, ganz bestimmte Einzelheiten anders als vielleicht “normal” zu regeln. Dem steht dann natürlich ein bereits per Handschlag geschlossener Arbeitsvertrag entgegen.
Zu denken wäre hier zum Beispiel an eine Befristung des Arbeitsverhältnisses, eine spezielle Einrichtung des Trägers als Arbeitsort, die Vereinbarung einer Probezeit oder - meist im Interesse eines Erziehers - die bereits vorab im Arbeitsvertrag oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung genehmigte Nebentätigkeit zum Babysitten.
Daher: Nicht zu schnell sich handelseinig werden, sondern deutlich machen, dass man zusammenkommt, wenn auch der noch zu überreichende Arbeitsvertrag beiderseits Anklang findet und unterschrieben ist. Dann kann es auch “richtig” losgehen...
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