Die Überwachung von Wärmedämmarbeiten unterliegt höheren Anforderungen, denen der Architekt nicht gerecht wird, wenn er lediglich Stichproben durchführt
Die Überwachung von Wärmedämmarbeiten unterliegt höheren Anforderungen, denen der Architekt nicht gerecht wird, wenn er lediglich Stichproben durchführt. OLG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2022 – 2 U 10/22 1. Werden zeichnerische und rechnerische Unterlagen Vertragsbestandteil, die Widersprüche zum – ebenfalls Vertragsinhalt gewordenen – Angebot des Unternehmers aufweisen, geht das zeitlich…

















