September 2025 (ja, 2025)
Ja, das ging während Corona mal vorübergehend auch per E-Mail. Aber dieser Wildwuchs ist vorbei! Mit dem Auslaufen der Corona-Sonderregeln wurde eine Rückwärtsrolle gemacht und es ist wieder eine papieraktenführende Behörde
Ich reiche eine Reisekostenabrechnung per E-Mail ein. Ich erinnere mich, dass das neulich mal bei einem anderen Kunden möglich war.
Die Antwort: Ich solle bitte alles noch einmal auf Papier einreichen. Im Original unterschrieben. Denn es handelt sich um eine papieraktenführende Behörde. Während der Coronazeit gab es mal Sonderregeln, die auch Abrechnungen in elektronischer Form erlaubt hätten, aber die Coronaverordnungen sind ja schon seit längerer Zeit ausgelaufen und jetzt müsse man wieder auf Papier bestehen. Das sei eine rechtliche Vorgabe.
Die Hotelrechnungen habe ich selbst lediglich elektronisch per E-Mail erhalten. Wie bitte, woanders ist sowas möglich? Da gelten elektronische Unterlagen als rechtsgültig? Das ist ja unglaublich. Die Behörde hat für diese Fälle ein Verfahren entwickelt: Es gibt ein Papierformular, das ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden muss, dazu wird die Rechnung ausgedruckt, wird passend gekennzeichnet - und so wird die ehemals nur elektronisch vorliegende Rechnung zu einem papiernen Original und kann mit abgeheftet werden.
Ich versuche eine kurze Diskussion, dass es doch auch rechtsgültige digitale Unterschriften… aber, nein: Keine Chance.
Um möglichen Missverständnissen an dieser Stelle vorzubeugen: Ich mag meine Arbeit, ich schätze die Kolleg:innen, ich mag die Einrichtung. Sehr sogar! Bei manchen Themen jedoch - naja. Aber es bleibt zumindest der Trost, dass ganz bestimmt alles seine Ordnung hat.
(Molinarius)
















