Fiktive Quellensteuer: 20% Steuern geschenkt
Fiktive Quellensteuer: 20% Steuern geschenkt
Zur Erleichterung des Kapitaltransfers sind in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern Zins- und Dividendeneinkünfte steuerbefreit. Es fällt somit keine ausländische Quellensteuer an, die sich deutsche Anleger auf ihre Einkommenssteuer oder Abgeltungsteuer anrechnen lassen könnten. Um diesen Steuernachteil auszugleichen, wird in Doppelbesteuerungsabkommen häufig eine fiktive Quellensteuer…
View On WordPress










