Strafrecht: Körperverletzung mit Todesfolge. War der Unfall vorhersehbar?
Strafrecht: Körperverletzung mit Todesfolge. War der Unfall vorhersehbar?
Ein Mitverschulden des Unfallgegners könne die Vorhersehbarkeit des Unfalls für den Verursacher ausschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten bestehe. Entgegen der Ansicht des Landgerichts ließen sich Rotlichtverstöße nicht pauschal als “nicht gänzlich vernunftwidrig” einstufen. Ein wesentliches Kriterium für ihre Bewertung sei…
View On WordPress







