Mietobergrenzen in Heilbronn rechtswidrig
Mietobergrenzen in Heilbronn rechtswidrig
Das SG Heilbronn hat entschieden, dass die Mietobergrenzen in Heilbronn nicht auf einem rechtmäßigen “schlüssigen Konzept” beruhen, da dieses Konzept zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze ungeeignet ist.
Geklagt hatten die im Hartz IV-Bezug stehenden M und T. Die 1973 geborene M ist die Mutter der 1995 geborenen T. 2017 lebten sie in einer 67 m² großen Zweizimmerwohnung in Heilbronn. Für…
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