„Klage“ versus „Sanierter Schulhof“ ...
Auch wenn wir uns mit einem Urteil wohl bis 2019 zu gedulden haben ...
... möchte ich noch einmal festhalten, dass die Landesanwaltschaft davon überzeugt ist, dass die Erste Bürgermeisterin in mehreren ganz unterschiedlichen Situationen rechtswidrig gehandelt hat - sie hat gegen aktuelle Gesetze verstoßen.
Und es handelt sich hier weder um Rechtsanwälte des Stadtrats oder aus dem Stadtrat noch um die von WPS und BMS schon so häufig in ihrer Kompetenz „degradierten“ Rechtsanwälte der Rechtsaufsicht des Landratsamts.
Auch wenn generell die Unschuldsvermutung gilt, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Landesanwaltschaft in allen der vorgebrachten gänzlich unterschiedlichen Verstöße so geirrt hat, dass ein Freispruch in allen Fällen erfolgen wird.
Jetzt stellt sich für Einige vielleicht die Frage, ob die auch meiner Ansicht nach teilweise positiven Veränderungen in der Stadt mit den vorgebrachten Vorwürfen abgewogen werden können.
In meinen Augen sind die Folgen der Entscheidungen und die Verstöße gegen das geltende Recht völlig unterschiedliche Aspekte, die in keinster Weise miteinander verglichen oder abgewogen werden dürfen.
Wer das anders sieht, hat dann wahrscheinlich auch keine Probleme, ein geklautes Auto günstig von einem Hehler zu kaufen.
Ich bitte jeden darum, dass aus Sicht der Landesanwaltschaft rechtswidrige Verhalten der Ersten Bürgermeisterin nicht mit neuen Zenrastreifen oder sanierten Schulhöfen in Beziehung zu setzen, sondern die Vorwürfe als das einzuordnen, was sie sind - es wurde laut Landesanwaltschaft gegen aktuelle Gesetze verstoßen - und das mehrfach.