Sofortige Angleichung der Ost-Renten würde eine Milliarde Euro kosten
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Sofortige Angleichung der Ost-Renten würde eine Milliarde Euro kosten was originally published on
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Beamtenbund: Westen soll für Ost-Angleichung auf Lohnplus verzichten was originally published on schunck.info
Angleichung von Säumniszuschläge gefordert
Burkhard Quermann, geschäftsführender Gesellschafter der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, fordert eine Angleichung der Säumniszuschläge an die üblichen Verzugszinsen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum staatliche Institutionen nach wie vor völlig überhöhte Verzugszinsen berechnen dürfen, während das Zinsniveau sich seit Jahren im negativen Bereich befindet.“ Die Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich abgeschafft werden. Technisch dürften die zuständigen Behörden sicherlich in der Lage sein, die Forderung umzusetzen. Hintergrund: Werden Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, so muss der Schuldner auch die Verzugszinsen bezahlen. Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte (für Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkte (für alle die nicht Verbraucher sind) über dem Basiszins (§ 288 BGB). Seit 2013 ist der Basiszins negativ. Säumniszuschläge für beispielsweise zu spät gezahlte Steuern werden gem. § 240 AO mit 1 Prozent pro Monat, also 12 Prozent pro Jahr erhoben. Die Zinsentwicklung ist seit Jahren auf einem historischen Tiefststand. Gerade erst hat die Europäische Zentralbank beschlossen, den Leitzins für 2019 auf 0% zu belassen. Lesen Sie den ganzen Artikel
Angleichung von Säumniszuschläge gefordert
Burkhard Quermann, geschäftsführender Gesellschafter der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, fordert eine Angleichung der Säumniszuschläge an die üblichen Verzugszinsen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum staatliche Institutionen nach wie vor völlig überhöhte Verzugszinsen berechnen dürfen, während das Zinsniveau sich seit Jahren im negativen Bereich befindet.“ Die Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich abgeschafft werden. Technisch dürften die zuständigen Behörden sicherlich in der Lage sein, die Forderung umzusetzen. Hintergrund: Werden Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, so muss der Schuldner auch die Verzugszinsen bezahlen. Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte (für Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkte (für alle die nicht Verbraucher sind) über dem Basiszins (§ 288 BGB). Seit 2013 ist der Basiszins negativ. Säumniszuschläge für beispielsweise zu spät gezahlte Steuern werden gem. § 240 AO mit 1 Prozent pro Monat, also 12 Prozent pro Jahr erhoben. Die Zinsentwicklung ist seit Jahren auf einem historischen Tiefststand. Gerade erst hat die Europäische Zentralbank beschlossen, den Leitzins für 2019 auf 0% zu belassen. Lesen Sie den ganzen Artikel
B11 Niederkandelbach - Datting wird freigegeben
B11 Niederkandelbach – Datting wird freigegeben
Deggendorf-Grafling: „Die Asphaltarbeiten und die Angleichung der Bankette im ersten Bauabschnitt an der Bundesstraße 11 zwischen Niederkandelbach und der Anschlussstelle Arzting werden wie geplant am Samstag, 24. August, abgeschlossen. Am Samstagabend wird dieses Teilstück der B11 wieder für den Verkehr freigegeben. Ab dem kommenden Montag folgt der zweite Bauabschnitt an der B11 zwischen…
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Angleichung von Säumniszuschläge gefordert
Burkhard Quermann, geschäftsführender Gesellschafter der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, fordert eine Angleichung der Säumniszuschläge an die üblichen Verzugszinsen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum staatliche Institutionen nach wie vor völlig überhöhte Verzugszinsen berechnen dürfen, während das Zinsniveau sich seit Jahren im negativen Bereich befindet.“ Die Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich abgeschafft werden. Technisch dürften die zuständigen Behörden sicherlich in der Lage sein, die Forderung umzusetzen. Hintergrund: Werden Forderungen nicht fristgerecht ausgeglichen, so muss der Schuldner auch die Verzugszinsen bezahlen. Die Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte (für Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkte (für alle die nicht Verbraucher sind) über dem Basiszins (§ 288 BGB). Seit 2013 ist der Basiszins negativ. Säumniszuschläge für beispielsweise zu spät gezahlte Steuern werden gem. § 240 AO mit 1 Prozent pro Monat, also 12 Prozent pro Jahr erhoben. Die Zinsentwicklung ist seit Jahren auf einem historischen Tiefststand. Gerade erst hat die Europäische Zentralbank beschlossen, den Leitzins für 2019 auf 0% zu belassen. Lesen Sie den ganzen Artikel
Angleichung der Geländeoberfläche zur Verringerung der Abstandsflächen?
LBO-BW § 5 Abs. 4 Satz 5
Geländeveränderungen durch Aufschüttungen in geringem Umfang auf einem Baugrundstück, mit denen eine Angleichung des Geländeniveaus an die natürliche oder ebenfalls aufgeschüttete Geländeoberfläche der Nachbargrundstücke erreicht werden soll, erfolgen regelmäßig “nicht (nur) zur Verringerung der Abstandsflächen” i. S. des § 5 Abs. 4 Satz 5 LBO-BW.*)
VGH…
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Angleichung der Geländeoberfläche zur Verringerung der Abstandsflächen?
LBO-BW § 5 Abs. 4 Satz 5
Geländeveränderungen durch Aufschüttungen in geringem Umfang auf einem Baugrundstück, mit denen eine Angleichung des Geländeniveaus an die natürliche oder ebenfalls aufgeschüttete Geländeoberfläche der Nachbargrundstücke erreicht werden soll, erfolgen regelmäßig “nicht (nur) zur Verringerung der Abstandsflächen” i. S. des § 5 Abs. 4 Satz 5 LBO-BW.*)
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