Was ist das Reverse-Charge-Verfahren – und wer muss es anwenden?
Wer grenzüberschreitend Leistungen einkauft oder erbringt, stolpert früher oder später über das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Dabei dreht sich die Steuerschuldnerschaft um: Nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer dem Finanzamt. Doch was genau steckt dahinter, wann gilt es und was ist dabei zu beachten?














