Architekt plant keine Abdichtung: Versicherungsschutz ausgeschlossen!
OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2023 – 9 U 241/22 1. Der Architekt verletzt seine beruflichen Kardinalpflichten, wenn er bei der Planung der kompletten Instandsetzung eines Gebäudes, das älter als 40 Jahre ist, die Funktionstauglichkeit der vorhandenen Abdichtung nicht prüft und die sich aus der DIN 18195 ergebenden Abdichtungsanforderungen missachtet. 2. Das Haftpflichturteil entfaltet im…









