Vortrag Schwerbehindertenrecht von Reinisch-FahrlandVortrag behandelt wichtige Begriffe und rechtliche sowie finanzielle Ansprüche im Zusammenhang mit Schwerbehinderungen.Mehr lesen auf Be-The.News | Buergerjournalisten.de
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Vortrag Schwerbehindertenrecht von Reinisch-FahrlandVortrag behandelt wichtige Begriffe und rechtliche sowie finanzielle Ansprüche im Zusammenhang mit Schwerbehinderungen.Mehr lesen auf Be-The.News | Buergerjournalisten.de
Wie viel darf Wahlfreiheit kosten? Definitiv ein wenig mehr!
Das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen hat inzwischen meinem Auskunftsbegehren entsprochen. Ihr erinnert euch, es geht um den Vergleich der Kosten eines Heimplatzes mit den Kosten für das Zuhauseleben mit Assistenzbeitrag. Da ich nur meine Kosten anschauen kann, ist das Beispiel selbstverständlich nicht repräsentativ. Wohin der Weg gehen soll, wird aber trotzdem klar.
Die Finanzierung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen untersteht einer ziemlich komplexen Regelung. Auf den Punkt gebracht wird jeder Wohnplatz grundsätzlich anhand des individuellen Hilfebedarfs finanziert (sogenannte Subjektfinanzierung). Das ist neu und das Amt für Soziales hat erst kürzlich Informationen dazu publiziert. Ein unabhängiger Vergleich der Kosten wird durch die Subjektfinanzierung natürlich sehr erschwert...
Nun aber zum interessanten Teil. Wie teuer kam ich die öffentliche Hand (Bund und Kanton St.Gallen) zu stehen, als ich noch im Quimby Huus wohnte? Wie sieht es jetzt, im Assistenzbeitrag und in einer eigenen Wohnung, aus?
Kosten pro Monat im Quimby Huus
Pensionstaxe: ca. Fr. 6'000.- (wird bezahlt durch IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen und dem eigenen Lohn)
Subvention des Kantons an den Heimplatz: ca. Fr. 10'000.-
Total: Fr. 16'000.- entspricht Fr. 192'000.- / Jahr
[persönliches Budget inkl. Lohn bei einem Beschäftigungspensum von 25% auf dem ersten Arbeitsmarkt: ca. Fr. 400.-]
Kosten pro Monat im Assistenzbeitrag
IV-Rente: Fr. 588.-
Hilflosenentschädigung: Fr. 1'880.-
Ergänzungsleistungen: Fr. 834.-
Assistenbeitrag: Fr. 4'055.86
Total: Fr. 7'357.86 entspricht Fr. 88'294.32 / Jahr
[persönliches Budget inkl. Lohn: ca. Fr. 1'500.-]
Damit spart die öffentliche Hand seit ich den Assistenzbeitrag in Anspruch nehme insgesamt Fr. 8'624.14 monatlich respektive Fr. 103'705.86 jährlich. Dieser Beitrag entspricht 1/100 (!) des kantonalen Budgets 2015 für Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung (Budget: Fr. 104'451'000.-)!
Wahnsinn, oder?
Dieses einfache Rechenbeispiel deutet darauf hin, dass der Assistenzbeitrag wesentlich günstiger ist, als eine Institution zu finanzieren. Die Zahlen müssen aber auch mit Vorsicht genossen werden, da der Bedarf von Menschen mit Behinderung je nach Behinderung sehr unterschiedlich ausfällt und weil auch nicht jede Institution gleich viel kostet.
Als Bezüger einer schweren Hilflosenentschädigung ist mein Bedarf allerdings eher hoch, was zeigt, dass der Assistenzbeitrag grundsätzlich auch bei Menschen mit schwerer Behinderung grosses Sparpotential hat.
Was bedeutet das politisch? Der Kanton sollte den Zugang und die Nutzung des Assistenzbeitrags fördern und attraktiver machen. Dazu könnte er beispielsweise den knappen Ansatz, der von der IV ausbezahlt wird (32.90/Std., effektiv an Lohn ist das ca. Fr. 27.-), durch einen kantonalen Beitrag aufbessern. Denkbar sind aber auch Informationsveranstaltungen direkt in den Institutionen oder eine verstärkte Begleitung beim Übergang von der Institution in die eigene Wohnung. Auch dort bezahlt nämlich die IV nur einen bescheidenen Beitrag für Beratungsleistungen.
Auf Bundesebene besteht wenig politischer Spielraum, etwas zu ändern. Dort steht leider "nur" die Verschuldung der Sozialversicherungswerke im Brennpunkt.
Wie viel darf Wahlfreiheit kosten? Selbstexperiment Part II
Wie steht es um das Experiment, das ich mit dem letzten Beitrag gestartet habe? Hier ein Update!
Die Stadt St.Gallen hat relativ zügig geantwortet, dass die Zuständigkeit nicht bei ihr liege:
@de_monzambano Aufsicht/Subventionierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist bei @kantonsg, http://t.co/Mu2Se0YbOh. ^sh
— Stadt St.Gallen (@sanktgallen) 21. Oktober 2014
Vom Kanton St.Gallen habe ich hingegen bis heute noch keine Rückmeldung erhalten. Ein Punkt Abzug bei der Transparenz der Staatsverwaltung!
Ich habe darum heute ein offizielles Auskunftsbegehren beim Amt für Soziales des Kantons St.Gallen gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren
Gestützt auf Art. 60 KV und Art. 3 StVG stelle ich folgendes Auskunftsbegehren:
I.) Wie hoch ist das jährliche Budget des Kantons St.Gallen für die Subventionierung von Heimplätzen in Institutionen des Behindertenwesens mittels Leistungsvereinbarungen?
II.) Welche finanziellen Leistungen richtet der Kanton St.Gallen an die Institutionen des Behindertenwesens im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit diesen aus? Wie hoch sind diese Leistungen im Durchschnitt?
III.) Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe der einzelnen finanziellen Beiträge an die Institutionen des Behindertenwesens im Rahmen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen?
IV.) Gerne hätte ich Einblick in die Leistungsvereinbarung des Kantons St.Gallen mit dem Ostschweizer Verein zur Schaffung und zum Betrieb von Wohnmöglichkeiten für Körperbehinderte (OVWB).
Ich bitte Sie, den Eingang meines Auskunftsbegehrens elektronisch oder schriftlich zu bestätigen.
Die gewünschten Angaben können Sie mir schriftlich per Briefpost oder elektronisch mitteilen. In jedem Fall bitte ich um eine Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der zugestellten Unterlagen.
Meine Adresse lautet: (...)
Eine Kopie meines Identitätsausweises finden Sie anhängend.
Besten Dank für die Erledigung meines Auskunftsbegehrens!
Freundliche Grüsse Severin Bischof
Ich bin sehr gespannt, ob der Kanton mir die gewünschten Informationen liefern wird und wie lange er sich dafür Zeit nimmt.
Updates werden folgen, sobald ich mehr weiss. Stay tuned!
Wie viel darf Wahlfreiheit kosten? - Ein Selbstexperiment
Am 1. Januar 2012 wurde der Assistenzbeitrag der IV in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um eine neue finanzielle Leistung der IV, mit der Menschen mit einer Behinderung ihre benötigte Hilfe selbst einkaufen können, indem sie als Arbeitgeber Assistenzpersonen anstellen. Mit dem Assistenzbeitrag erhalten Menschen mit Behinderung nicht nur eine neue Option für ein selbstbestimmtes Leben, sondern es sollen auch Heimeintritte verhindert, bzw. Heimaustritte gefördert werden.
Wenn die bereits verschuldete IV eine neue Leistung einführt, dauert es üblicherweise nicht lange, bis auch die Kostenfrage aufgeworfen wird. Ursprünglich hiess es nämlich, diese neue Leistung könne für die IV kostenneutral eingeführt werden, die erste Zwischenevaluation zeigt aber einen Kostenüberschuss von 3 Millionen CHF.
Die Kostenfrage ist ohne Zweifel schon deshalb wichtig, weil sie aufzeigt, wieviel Wert wir einer freiheitlichen und selbstbestimmten Lebensweise wirklich zumessen. Sie muss aber auch richtig gestellt werden. Es reicht nicht, einfach zu vergleichen, ob der Haushalt der IV weniger oder stärker belastet wird. Bei der Finanzierung von Wohnen und Pflege von Menschen mit einer Behinderung spielen nämlich verschiedene Leistungen der öffentlichen Hand zusammen: Ergänzungsleistungen, IV-Rente, Hilflosenentschädigung, kantonale und kommunale finanzielle Beiträge für Institutionen, um die wichtigsten zu nennen. Richtigerweise muss die Kostenfrage also lauten, ob mit der Einführung des Assistenzbeitrags die öffentliche Hand insgesamt stärker oder weniger belastet wird.
Weil der Assistenzbeitrag vor allem auch eine Alternative zu einem Heimaufenthalt ermöglichen soll, wäre es sehr aufschlussreich, die Kosten für ein Leben mit Assistenzbeitrag und dem Leben in einem Heim zu vergleichen. Erst dann kann man nämlich zumindest ansatzweise beurteilen, ob der Assistenzbeitrag sich für die öffentliche Hand und den Steuerzahler finanziell lohnt, ob er einen Mehraufwand verursacht oder ob es sich sogar anbieten würde, dieses Lebensmodell noch viel stärker zu fördern.
Da ich selbst mit dem Assistenzbeitrag lebe und zuvor in einem Heim gelebt habe, werde ich mich selbst als Versuchsobjekt zur Verfügung stellen und versuchen, mit konkreten Zahlen einen Vergleich anzustellen. Dieser Vergleich wird natürlich nicht repräsentativ sein, aber er wird - so hoffe ich - zumindest einige wertvolle Indizien liefern.
Noch fehlen mir Zahlen, ich weiss nämlich nicht, wieviel Subventionen der Kanton und die Stadt St.Gallen an einen Heimplatz bezahlen. Ich habe nachgefragt und warte gespannt auf Antwort:
Hallo @kantonsg Wo finde ich aktuelle Zahlen über kantonale Subventionen für Behindertenheime? Danke!!!
— Severin Bischof (@de_monzambano) 20. Oktober 2014
Hey @sanktgallen Wo finde ich aktuelle Zahlen zur städtischen Subventionierung von Behindertenheimen? Danke!!!
— Severin Bischof (@de_monzambano) 20. Oktober 2014
Gleichzeitig darf man diese Anfrage(n) natürlich als Test der Transparenz unserer Staatsverwaltung betrachten.
Stay tuned!