"Ein Urteil aus dem Jahr 1905 lautete, das Recht, ein fotografisches Negativ von allem, was ein Individuum sieht, für die Reproduktion auf Ansichtskarten und Filmrollen anzufertigen, folge aus dem jedem Individuum zustehenden Recht, alles, was sich auf der Straße befindet, zu betrachten."
(John Tagg: Eine Rechtsrealität. Die Fotografie als Eigentum vor dem Gesetz. In: Herta Wolf (Hrsg.): Paradigma Fotografie. Fotokritik am Ende des fotografischen Zeitalters. Band I. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2002. S. 239-254. Fundstelle: S.245)












