Märklin C-Gleis Geometrie 2 - Grundregeln für den weiten Parallelgleisabstand
In diesem Eintrag wird auf die geometrischen Regeln eingegangen, um das Märklin C-Gleis System in seiner Beschaffenheit verstehen zu können. (äquivalent zu Trix C-Gleis und myWorld Kunststoffgleis).
Es werden alle Regeln aufgestellt, die nötig sind, um alle Längen und Maße der Gleise im weiten Parallelgleisabstand (77,5 mm) korrekt berechnen zu können. Das Standardrastermaß ist ein “willkürlich” festgesetztes Maß, alle anderen Maße sind darauf aufbauende Maßzusammenhänge.
Das Rastermaß ist eine “willkürlich” festgelegte Größe, die sich an der praktischen Umsetzbarkeit von Gleisfiguren und Anlagen mit begrenztem Raumangebot orientiert und auch aus der Historie (M-Gleis/K-Gleis) bereits bekannt ist.
Die Grundregeln für das Rastermaß sind:
§1 Das Standardrastermaß ( lr ) beträgt 360 mm.
§2 Der Radius der Kurven ( r1 ) hat das Standardrastermaß von 360 mm.
Vorteile: Hällt man sich an 90° Kurven (R1) und 360 mm lange Gleisabschnitte, so wird man bei “vernünftiger” Verlegung der Gleise den Ausgangspunkt immer wieder einfach erreichen können.
Die tatsächlich auftretenden Gleislängen entsprechen den praktischen Gegebenheiten eines einfachen Gleissystems. Für das Gleissystem mit dem weiten Parallelgleisabstand (77,5 mm) genügen vier Gleislängen um alle einfachen Gleisfiguren darstellen zu können.
Die Regeln für die Gleislängen sind:
§3 Es gibt zwei Standardgeradenlängen ( l1 + l2 ), die kombiniert das Standardrasstermaß ( lr ) ergeben.
§4 Die eine Standardgerade ( l1 ) soll aus zwei gleichen Ausgleichsgeraden ( l3 ) gebildet werden können. Die zweite Standardgerade ( l2 ) soll aus der Ausgleichsgerade ( l3 ) und einer Ausgleichsgerade ( l4 ) gebildet werden können. Die Ausgleichsgerade ( l4 ) entspricht dabei dem Parallelgleisabstand ( lw ).
Die Gleislänge mit einem Parallelgleisabstand ( l4 ) hat den Vorteil, das bei Kurven, die im Parallelgleisabstand ( r2 = lr + lw ) verlegt sind, die Abweichung vom Rastermaß ausgeglichen werden kann.
Die Gleislänge von 180 mm existiert beim C-Gleis nicht. Das hat den Grund , dass die Länge von 180 mm Nachteile hat wenn komplexere Gleisfiguren und Weichenstraßen verlegt werden sollen. So würden viele Ausgleichsstücke nötig werden (Bsp. 8 mm Stück beim M-Gleis), die mit der Verbindungsweise der C-Gleise nicht funktionieren würden und vom Grundgedanken eines einfachen Gleissystems abweichen. Die Idee sich vom 180 mm Gleis zu befreien ermöglichte ein neues und einfacheres Gleissystem, mit weniger Ausgleichsgleisen.
Weichen und das Weichenmaß
Die Weichen haben im gebogenen Teil den Radius R2 ( r2 ). Das hat praktische Gründe, da mit dem R1 ( r1 ) der Parallelgleisabstand sehr groß werden würde und mit einem größeren Radius (Bsp.: R3 ( r3 = lr + 2 x lw ) ) die Weichengeometrie mit dem Gleisbett nicht mehr gut in das Rastermaß passen würde. Der gerade Teil der Weiche entspricht zur Rastermaßeinhaltung der Standardgleislänge l1. Außerdem wird für Weichenstraßen gefordert, dass eine Weiche, die an den gebogenen Teil einer anderen Weiche anschließt, mit dem geraden Teil genau um einen Parallelgleisabstand versetzt.
Die Grundregeln für die Weichen sind:
§5 Der gebogene Teil der Weiche hat den Radius R2 ( r2 = lr + lw ).
§6 Der gerade Teil der Weiche hat die Standardgleislänge l1. Die Standardgleislänge l1 versetzt, verlegt im Weichenwinkel, genau um einen Parallelgleisabstand ( lw ).
Anders als erwartet ist der Parallelgleisabstand keine willkürlich festgelegte Größe, sondern kann aus Regeln abgeleitet werden, die Maßverhältnisse untereinander beschreiben.
Die Grundregel zum Parallelgleisabstand ist:
§7 Ein Übergang zwischen zwei Parallelgleisen, die im Parallelgleisabstand ( lw ) liegen, soll innerhalb eines Standardrastermaßes ( lr ) möglich sein.
Um die Länge der Weiche auszugleichen, die im Weichenwinkel verlegt ist in Gleisbildrichtung auszugleichen wird eine Standardgleislänge l2 verwendet.
Die Regel für den Ausgleich einer Weiche, im Weichenwinkel verlegt, ist:
§8 Die Standardgleislänge l2 gleicht genau die Länge einer Weiche, verlegt im Weichenwinkel aus.
Es gibt einige Regeln, die die Maße der verschiedenen Elemente im Gleissystem steuern. Dabei wurde bei der Wahl der Zusammenhänge (R2 bei den Weichen) auf die praktische Umsetzbarkeit geachtet. Zusätzlich lässt sich für die obigen Regeln fordern, dass kein Gleis ein negatives Maß haben darf und aus technischen Gründen die minimale Länge nicht unter 20 mm betragen darf. Die Ergebnisse der Berechnung haben aber konkrete Maße, die einem sehr bekannt vorkommen.
Die hier dargestellten Zusammenhänge stellen in keiner Weise das Vorgehen und die Ansichten der Firma Märklin bei der Entwicklung des C-Gleises.