"Dach komplett erneuert" = Dach komplett erneuert!
BGH, Urteil vom 06.12.2024 – V ZR 229/23 1. Der allgemeine Sprachgebrauch ist als allgemeiner Erfahrungssatz revisibel. 2. Es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch des Inhalts, dass unter einem in einem bestimmten Jahr komplett erneuerten Dach stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht (hier: Bitumenbahnen) zu verstehen ist. Quelle und Volltext: ibr-online.de














