Gerade die letzten Wochen machen Datenschützer vermehrt auf die datenschutzrechtlichen Probleme hinsichtlich der Verwendung des Facebook Like-Button aufmerksam. Obwohl rechtlich gesehen bei der Verwendung dieses Facebook-Like-Buttons noch viele Fragen offen sind, ist der unabhängiger Landesbeauftragter für den Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, scheinbar entschlossen gegen Firmen, die den "Gefällt mir" Button weiterhin verwenden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und damit den prozessualen Weg in dieser Frage zu beschreiten.
Als eine datenschutzkonforme Lösung für diese Problematik bietet sich eine von heise online vorgestellte zweistufige Lösung der Social-Media Button an. Das Konzept dieser zweistufige Lösung beruht darauf, dass standardmäßig auf der Webseite nur deaktivierte Social-Buttons eingebunden werden, die noch keinen Kontakt mit den Servern von Facebook, Twitter und Google herstellen. Erst wenn der Anwender diesen Button aktiviert und auf Nachfrage seine Zustimmung zur Kommunikation mit Facebook, Google oder Twitter erklärt, werden die Social-Buttons aktiviert und stellen die entsprechende Verbindung her. Mit einem zweiten Klick kann der Nutzer dann seine Empfehlung übermitteln. Nur falls der Nutzer beim einem Netzwerk bereits angemeldet ist, erfolgt die Übertragung bei Facebook und Google+ ohne weiteres Nachfrage. Bei Twitter erscheint ein Popup-Fenster, in dem man den Text seines Tweets noch bearbeiten kann.
Den ganzen Artikel zum Alternativen zum Facebook Like Button lesen Sie in meinem Blog.