Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung
Der Digitale Gesellschaft e.V. und verschiedene Organisationen aus der ganzen Welt einigen sich auf 13 Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung.
“Durch diese Grundsätze legen wir fest, ob und unter welchen Bedingungen der Staat eine Kommunikationsüberwachung, die geschützte Informationen betrifft, durchführen darf. Spätestens nach den Snowden-Leaks ist klar, dass wir mit einer weltweit ausufernden Massenüberwachung konfrontiert sind. Diese anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit muss eine Ende haben!” erklärt Christian Horchert vom Digitale Gesellschaft e.V.
Quelle: Der Digitale Gesellschaft E.V.
DIE GRUNDSÄTZE:
I. GESETZMÄSSIGKEIT
II. RECHTMÄSSIGES ZIEL
III. NOTWENDIGKEIT
IV. ANGEMESSENHEIT
V. VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
VI. ZUSTÄNDIGE GERICHTLICHE BEHÖRDEN
VII. RECHTSSTAATLICHES VERFAHREN
VIII. BENACHRICHTIGUNG DES NUTZERS
IX. TRANSPARENZ
X. ÖFFENTLICHE AUFSICHT
XI. INTEGRITÄT DER KOMMUNIKATION UND DER SYSTEME
XII. SCHUTZMASSNAHMEN FÜR DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
XIII. SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN UNRECHTMÄSSIGEN ZUGANG
Quelle: necessaryandproportionate













