Wann kommt das neue OZG?
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG)“ verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Das OZG-Zielbild stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt: Laut eigener Zielsetzung wird der Erfolg der Digitalisierungsprogramme nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen noch in 2022 online verfügbar sind, sondern vor allem daran, wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sind.
Dies spiegelt sich in der Gliederung des OZG-Umsetzungskatalogs in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen (plus 14 übergeordneten Themenfeldern) an Stelle der sonst üblichen Stukturierung nach behördlichen Zuständigkeiten.
Der sehr positive Paradigmenwechsel weg von der Verwaltungsperspektive hin zu denen, für die die Verwaltung eigentlich arbeitet schafft allerdings große organisatorische, kulturelle und technische Probleme.
Zumindest einige wichtige organisatorische und technische Probleme sollen hier angesprochen werden, weil sie dazu führen, dass man Ende 2022 nüchtern betrachtet nicht von einem Erfolg der OZG-Umsetzung wird sprechen können und Nachfolgeprojekte bereits verabschiedet sein werden.
Einer der zentralen organisatorischen Probleme liegt im sogenannten EVA-Prinzip "einer für alle" bei den föderalen Leistungen, das politisch eine schöne Idee ist, aber in der praktischen Umsetzung kaum lösbare Probleme schafft.
Dieses im Digitalisierungsprogramm Föderal vereinbarte arbeitsteiliges Vorgehen im Bund-Land-Tandem , nachdem die einzelnen Länder die Federführung für einzelne Themenfelder (insgesamt ca. 460) übernehmen und hierfür mit Unterstützung des federführenden Bundesressorts digitale Lösungen erarbeiten, die für alle Bundesländer und Kommunen(!) zur Nutzung bereitgestellt werden sollen, um so eine flächendeckende Verfügbarkeit zu erreichen.
Hierbei wurde Rechnung ohne die Kommunen gemacht: Wie soll ein Bundesland im Tandem mit einem Ministerum digitale Services entwickeln, die von allen(!) anderen, mit ihren extrem heterogenen IT-landschaften und unterschiedlichen Verfahrensprozessen verwendet werden können? Und wie können die Kommunen solche Services, die komplett ohne Berücksichtigung ihrer IT und Prozesse entwickelt wurden, in diese einbinden - und das ohne entsprechende Mittel für IT-Anpassung und Changemanagement?
Damit kommen wir zu einem zweiten, großen Problembereich, der hier kurz angesprochen werden soll: Das OZG betrachtet fast ausschließlich den für Bürger/innen und Unternehmen sicht- und nutzbaren äusseren Bereich. Dieser funktioniert aber nur, wenn
a. Eine Menge Personal, das nur eine geringe Qualifizierung benötigt, dahinter die Abwicklung in Handarbeit erledigt (also wie im letzten Jahrhundert) oder
b. die gesamte Verfahrenskette von der Eingabe via App, Smart Speaker oder immer weniger auch PC bestmöglich durchdigitalisiert wird
Letzteres fällt eher in den Bereich der E-Government-Gesetze auf Bundes- und Landesebene womit hier leider eine konzeptionell hinderliche Grenze geschaffen wurde. So konstatiert Thomas Bönig, IT-referatsleiter der Landeshauptstadt München, dass das OZG den falschen Ansatz verfolgt, weil es zu sehr auf die Online Bereitstellung von Bürger- und Unternehmensdiensten abzielt und nicht auf die Digitalisierung der dahinter stehenden und weit darüber hinausgehenden Verwaltungsabläufe.
In die gleiche Kerbe schlagen auch Alexander Handschuh vom Deutschen Städte- und Gemeindebund und Marc Gross von der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, die unisono fordern, sich verstärkt auf die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse zu fokussieren. Dies müsse sich in einem OZG "2.0" niederschlagen.
Die oben aufgeführte, zweite Alternative weist auch darauf hin, dass die technische Grundkonzeption eines Portalverbundes schon vor dessen Realisierung nicht mehr dem aktuellen Stand der Entwicklung entspricht (kein online first, zu wenig Service orientiert) - laut Thomas Böhning repräsentiert das Konzept einer Online-Plattform ohne mobile Apps und Services einer informationstechnischen "Denkweise aus dem letzten Jahrtausend" *.
Viele Beteiligte wissen, dass die OZG-Umsetzung erneuert werden muss; Zu hoffen bleibt, dass sie sich durchsetzen können und wir nicht die Verwaltung in das 21. Jahrhundert transferieren.
"Verwaltung neu denken"* fasst Uda Bastians vom Deutschen Städtetag die Agenda in einem Claim zusammen.
*[Online Konfererenz OZG in Kommunen vom 28. April 2021]










