Wer schweres Gerät einsetzt, muss zuvor den Baugrund prüfen!
KG, Urteil vom 08.02.2024 – 27 U 66/21 1. Es gehört zu den werkvertraglichen Nebenpflichten des Unternehmers, sich vor dem Einsatz schweren Baugeräts über die Tragfähigkeit des Untergrunds zu informieren. Der ungeprüfte Einsatz eines Baggers und die Ablagerung des Erdaushubes auf einer Tiefgaragendecke ist deshalb pflichtwidrig. 2. Ein Abzug “neu für alt” setzt eine messbare Vermögensmehrung…















