2. Mose 22. Kapitel 9-10
9 - Wenn jemand einem anderen einen Esel oder ein Rind, ein Stück Kleinvieh, sonst irgendein Stück Vieh zum Behüten übergibt und jenes zu Tode, zu Schaden kommt, geraubt wird, ohne das es jemand sieht,
10 - so soll ein Eid bei Gott zwischen beiden Seiten entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Tiereigentümer muß dann den Verlust hinnehmen, und der Behütende muß dann keinen Ersatz leisten.










