Immobilienmakler, Unternehmensberater, Versicherungsmakler, Vermögensberater ..... müssen die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung beachten! Die WKO hilft mit einer Wissensdatenbank:
Immobilienmakler, Unternehmensberater, Versicherungsmakler, Vermögensberater ….. müssen die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung beachten! Die WKO hilft mit einer Wissensdatenbank:
Noch nicht bei allen betroffenen Gewerbebetrieben angekommen:
für Gewerbetreibende gelten die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994),
für ein Finanz- oder Kreditinstitut gilt das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)!
Betroffen sind ganz allgemein folgende Gewerbetreibende:
Handelsgewerbetreibendemit Barzahlungen (Einmalzahlung oder zusammenhängende Zahlungen) von…
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