Gerüstplane Bauliche Anlage
Riesenposter ist bauliche Anlage!
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2018 – 2 N 62.15
Bei einem an einem Baugerüst befestigten Riesenposter für Werbezwecke handelt es sich um eine bauliche Anlage.
Auszug aus dem Urteil:
“….. Ohne Erfolg wendet sich der Kläger gegen die erstinstanzliche Feststellung, die “streitbefangene Werbeanlage” sei eine Anlage im Sinne von § 79 Satz 1 BauO-BE i.V.m.…
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