Beweissicherung vor Baubeginn
„…Die Beweissicherung vor Baubeginn als Bauzustandsdokumentation steht in Abgrenzung zum gerichtlichen »Selbstständigen Beweisverfahren«. Letzteres ist ein gerichtliches Verfahren im Zivilprozess, dass dem eigentlichen Hauptsacheverfahren vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Zustandsdokumentation zu gewährleisten, wenn die unter Umständen lange…











