Kostenberechnung fehlt: Bauüberwacher darf anrechenbare Kosten schätzen!
OLG Celle, Urteil vom 11.02.2026 – 14 U 172/24 1. Der Architekt genügt seiner Erstdarlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat. 2. Erst wenn der beklagte Auftraggeber die Schätzung des Architekten…

















