Dass der überhaupt noch ans Mikro darf. Jens Spahn, der Mann, der die Realität auf den Kopf stellt, hat auf dem #CDU-Parteitag in Stuttgart mal wieder gezeigt, was er am besten kann: mit dem Finger auf andere zeigen, während die eigene Partei das Land in den Abgrund regiert. Seine Anschuldigungen gegen die Linke und den „#Sozialismus“ sind nicht nur infam, sie sind eine dreiste Umkehrung der Tatsachen. Denn wenn es um Verarmung, Verschmutzung und Bespitzelung geht, sollte Spahn lieber in den eigenen Reihen nachschauen – oder in den Spiegel.
Spahn sagt: „Sozialismus ist Armut“. - Gehen wir dem doch mal nach: Wer macht die Menschen arm? 🤬🤬
Heute muss ich ihn sehen und es fühlt sich an, als würde ich aus diesem Albtraum nie erwachen.
Heute muss ich den Richter davon überzeugen, dass ich nicht gelogen habe, mit dem was er mir angetan hat.
Ich Ertrage das kaum. Das wahre Opfer muss seine Unschuld beweisen.
Meine Therapeutin wäre eigentlich heute dabei gewesen, aber sie ist erkrankt...
Bei unserer letzten Sitzung sagte sie mir, sie würde mir nicht nochmal raten zur Polizei zu gehen. Wir leben zwar in einem Rechtsstaat, aber nicht in einem Gerechtigkeitsstaat.
Personen: Marie-Antoinette, Maximilien de Robespierre, Jacques-René Hébert, Antoine Quentin Fouquier-Tinville.
Warnung: Für die französische Revolution typische Gewalt. Erwähnung von Tod, der Guillotine, Folter, erzwungenen Aussagen, Frauenfeindlichkeit und Inzest.
Summary: Der Prozess der Marie-Antoinette, Königin von Frankreich. Mit Darstellung der wichtigsten Personen im Saal, den Drei Prozesstagen und der Feststellung, dass es sich bei diesem Prozess um einen Schauprozess handelte.
Marie-Antoinette, Königin von Frankreich, ist heutzutage bekannt wie ein bunter Hund.
Über ihr Leben gibt es Filme und Serien, in Romanen wird sie dargestellt und ihr falsches Zitat „Hat das Volk kein Brot, soll es doch Kuchen essen.“ wird immernoch gebracht.
Aber mehr als ihr Leben, fasziniert uns ihr Tod. Der Tod durch die Guillotine.
Ich versuche heute zu klären, wie es dazu kam das die junge Königin aus Österreich ihren Kopf verlor. Ihr Prozess.
Und wenn wir einmal dabei sind, ging bei diesem überhaupt alles mit rechten Dingen zu? War es vielleicht ein Schauprozess?
Zuerst einmal ein paar Eckdaten zu der Person Marie-Antoinette von Österreich-Lothringen:
Geboren: * 2. November 1755 in Wien
Gestorben: † 16. Oktober 1793 in Paris
Eltern: Kaiser Franz I. von Lothringen (1708–1765) und von Maria Theresia von Österreich (1717–1780)
Geschwister: Kaiser Joseph II (1741-1790) und andere
Ehegatte: Ludwig XVI. von Frankreich, † als Bürger Louis Capet
Kinder: Marie-Thérèse-Charlotte (1778-1851)
Louis-Joseph-Xavier-François (1781-1789),
Louis-Charles (1785-1795),
Sophie-Hélène-Béatrice (1786-1787).
Die Übereinkunft in der Nacht vom 2. auf den 3. September 1793.
In der Nacht vom 2. auf den 3. September 1793, vier Wochen vor Prozessbeginn, kam es zu einem Geheimen Treffen aller hohen Würdenträger der Republik. Anwesend unteranderem die führenden Köpfe der Revolution Maximilien de Robespierre, Jacques-René Hébert, Antoine Quentin Fouquier-Tinville.
Bei diesem Treffen wählten die Anwesenden Herren die Strafe von Marie Antoinette, Tod durch die Guillotine. Die Abgelehnte Alternative, wäre die Verbannung gewesen.
Der Tod Marie-Antoinettes sollte damit als Symbol für den Triumph der Republik, über der Monarchie stehen.
Die wichtigsten Personen im Saal.
Die wichtigsten Personen im Saal während des Prozesses, lassen sich leicht in drei Gruppen einteilen:
• Die Angeklagte und die Verteidigung
• Die Ankläger
• Die Geschworenen und der Vorsitzende
Die Angeklagte war Marie-Antoinette, Witwe von Loui Capet (König Ludwig XVI), als Witwe Capet
Als Verteidiger agierten Claude François Chauveau-Lagarde & Guillaume Alexandre Tronson du Coudray.
Diese beiden hatten vor Verhandlungsbeginn eine Stunde Zeit, um mit ihrer Mandantin die Verteidigung vorzubereiten.
Als Ankläger fungierten die Männer, welche schon bei der Übereinkunft vier Wochen zuvor entscheidend gewesen waren:
Maximilien de Robespierre (*6. Mai 1758,† 28. Juli 1794), ein Rechtsanwalt, Revolutionär und führender Politiker der Jakobiner.
Jacques-René Hébert (*15. November 1757, † 24. März 1794) ein Kirchengegner, Führer der Ultrarevolutionären und Publizist der volkstümlichen revolutionären Zeitschrift Le père Duchesne.
Antoine Quentin Fouquier-Tinville (*10. Juni 1746, † 7. Mai 1795) Revolutionär und öffentlicher Ankläger des Revolutionstribunals.
Der Vorsitzende war Martial Joseph Armand Herman (* 29. August 1759, † 7. Mai 1795) ein Anwalt sowie Richter am Revolutionstribunal und ein enger Vertrauter Robespierres.
Zu Guterletzt, die Geschworenen:
Dies waren 15 Männer, alle von ihnen Revolutionäre der ersten Stunde, welche Vertraute von etwa Robespierre, Hébert oder Fouquier waren.
Man kann also davon ausgehen, dass die nicht die Schweiz spielten und besonders neutral waren.
Erster Prozesstag: 14. Oktober 1793
Der erste Prozesstag war am 14. Oktober 1793. An diesem Tag wurde die Anklageschrift verlesen und Zeugen wurden gehört – einen davon sehen wir uns gleich nochmal an, zusammen mit den dazugehörigen Prozessprotokollen.
Die Anklageschrift bestand unteranderem aus Gerüchten welche über Marie-Antoinette kursierten, z.B. sei sie „Ausländerin“, „grausam“ und „niederträchtig“. Sowie hätte es einen geheimen Schriftwechsel mit Österreich gegeben. Durch welchen die Witwe Capet, Marie-Antoinette, Geheimnisse an Österreich übergeben hätte. Und schlussendlich das Hauptargument der Anklage, das Marie-Antoinette ihrem Bruder Kaiser Joseph II von Österreich Geld aus der französischen Staatskasse geschickt hätte.
Der einzige stimmende Vorwurf davon, war der Verrat von Staatsgeheimnissen:
Dazu muss man wissen, dass sie in eine politische Familie hineingeboren wurde.
Ihre Mutter, Maria Theresia Kaiserin von Österreich, war politisch hoch versiert und hatte von Anfang an Marie Antoinette, damals noch Maria Antonia, zur Verwirklichung ihrer hochtragenen Heiratspläne vorgesehen.
So war Marie-Antoinette bereits mit Instruktionen nach Frankreich geschickt worden – zudem Zeitpunkt 14 Jahre - und hatte dann bis zum Tod Maria Theresias, 1780, einen Briefwechsel mit dieser.
Sie berichtete so nach Österreich, zuerst zu ihrer Mutter und dann zu ihrem Lieblingsbruder Kaiser Joseph II, was sie am französischen Hof gehört hatte.
Dies war als Prinzessin ihre Aufgabe und an den Königshöfen Europas nichts ungewöhnliches.
Im Prozess stritt sie diesen Vorwurf jedoch ab und man konnte ihr auch nicht das Gegenteil beweisen.
Das Hauptargument der Anklagescchrift stimmte hingegen nicht. Sie hatte ihrem Bruder nie Geld geschickt. Das einzige was sie getan hatte, war ihm nach Ausbruch der Revolution ihre Juwelen zuschicken. Für den Fall, das sie der Revolution entkam, wollte sie so ihren Schmuck sicher wissen.
Insgesamt wurden 41 Zeugen gehört. Dabei kam es zu absurden Zeugenaussagen.
Zeugenaussagen der Art „Ich hab gehört, dass die Prostituierte XY von ihrem Freier, Graf X, gehört, das der im Palast gehört hat, das die Königin…“
Es fehlte für alles Beweise und das ganze Schauspiel wurde von einem johlendem Publikum kommentiert.
Der Zeuge Jean-Frédéric de La Tour du Pin Gouvernet war hingegen etwas besonderes:
Jean-Frédéric de La Tour du Pin Gouvernet war der ehemalige Kriegsminister von Marie-Antoinettes Mann, Ludwig XVI, sowie stolzer Monarchist.
Er sagte im Prozess für die ehemalige Königin aus und verteidigte sie engagiert.
Anders als Fouquier es forderte, weigerte er sich sie Witwe Capet zu nennen und blieb bei der Anrede „Königin“.
Nach seiner Aussage lebte er anschließend fast sieben Monate in Haft und wurde dann am 28. April 1794 zusammen mit seinem Bruder hingerichtet.
Die Verhörprotokolle über dessen Aussage, wurden jedoch nachweislich gefälscht. Denn das gefälschte Verhörprotokoll vom Verhör von Jean-Frédéric de La Tour du Pin Gouvernet zeigte in der Forschung große Unterschiede zwischen den echten Protokollen und den öffentlichen Fassungen auf.
„Ich fand große Unterschiede zwischen den echten Prozessprotokollen und ihrer Neufassung für das revolutionäre Publikum, dass man vielleicht erst noch gewinnen muss.“ – Emmanuel de Waresquiel (franz. Historiker)
Zweiter Prozesstag: 15. Oktober 1793
Der zweite Prozesstag stand ganz unter dem Zeichen des Inzest von Mutter und Sohn.
Den es wurden die Vorwürfe laut, Marie-Antoinette und ihr Sohn, Louis-Charles, der Thronerbe hätten eine Inzestuöse Beziehung miteinander gehabt.
Und wir sprechen hier nicht von einer Inzest-Beziehung wie Ödipus aus der griechischen Sage sie ungewollt mit seiner Mutter hatte. Sondern von einer bewussten Beziehung von einer 37 jährigen Mutter mit ihrem zehnjährigen Sohn.
Des weiteren hätte der Junge von seiner Mutter und seiner Tante väterlicherseits, Élisabeth Philippe Marie Hélène de Bourbon, genannt Madame Élisabeth, sexuelle Unanständigkeiten gelehrt bekommen.
Diese Anschuldigungen wurden von Verhören gestützt, welche unter Aufsicht Héberts stattgefunden hatten, unter zu Hilfenahme von Folter. Wo der junge Louis-Charles diese Aussagen getätigt hatte.
Was sie dem Jungen, welcher sich seit der Trennung von seinen Eltern in den Händen eines gewaltbereiten Revolutionärs befand und durch diesen indoktriniert wurde, antat werde ich aus verschiedenen Gründen nicht genau nennen.
„Das Verhörprotokoll ist ekelerregend.“
– Emmanuel de Waresquiel (franz. Historiker)
Diese Fars war moralischer Königsmord:
Indem man die Mutter demütigte, demütigte man den Sohn und anders herum. Und dadurch das der Junge seine Mutter beschuldigte, wurde er als zukünftiger König unmöglich. Der kleine Junge verlor so sämtlichen Wert und wurde dann auch in Folge dessen fallen gelassen und verstarb in Folge dieser Vernachlässigung.
Zuerst antwortete Marie-Antoinettes gar nicht auf die Anschuldigungen, sie soll wohl sehr schockiert gewesen sein, erst bei erneuter Nachfrage sagte sie einen ihrer wohl berühmtesten Sätze:
„Wenn ich nicht geantwortet habe, so geschah es deshalb, weil die Natur sich weigert, auf eine solche Beschuldigungen gegen eine Mutter etwas zu erwidern.“ – Marie Antoinette
Die Reaktion des Publikums, war niederschmetternt. Für die Ankläger. Es wurde daraufhin Still auf den Tribünen
Im Saal befanden sich viele Frauen und diese unterstützten in diesem Fall mehr die Königin als die Ankläger.
Das Ergebnis war damit, dass Héberts Auftritt nachhinten losging.
Statt die einstige Königin als Verbrecherin zu brandmarken und zu entkräften in ihren Aussagen, machte es klar dass die Anklage bereit war sich Dinge auszudenken um zu einem Urteil zu kommen.
Dem Publikum wurde klar, dass es sich um einen Schauprozess handelte
Er zeigte des weiteren die frauenfeindliche Seite der Revolution auf.
Kleiner Fun Fact: Nur wenige Tage nach dem Tod Marie-Antoinettes, wurden alle politischen Frauenclubs durch Parlamentsbeschluss geschlossen, mit der Begründung: Konstitution und Psychologie der Frauen erlaubte es ihnen nicht die Rolle der Männer zu spielen.
Dritter Prozesstag: 16. Oktober 1793
Am dritten und letzten Tag des Prozesses, dem 16. Oktober 1793 wurde dann das Urteil gesprochen.
Nach ihrem Plädoyer, wurden die Verteidiger zuerst festgenommen, danach kam es dann zu einer öffentlichen Abstimmung des Urteils wegen. Bei dieser, waren dann alle 15 Geschworene für Schuldig
Über Marie-Antoinette wurde so die Todesstrafe verhängt, sie wurde noch am selben Tag guillotiniert.
Was sagt uns das alles jedoch über den Prozess an sich?
Bei dem Prozess von Marie-Antoinette handelte es sich um einen Schauprozess:
Ein Schauprozess definiert sich als öffentliches Gerichtsverfahren, bei dem die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Der Prozess wird daher nur zur Wahrung des Anscheins der Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen Gründen durchgeführt, wozu die öffentliche Herabwürdigung und Demütigung eines Angeklagten gehören kann.
Im Wesen dieser Prozesse liegt es, die Aufbauschung vermeintlicher oder unwesentlicher vergehen, oft geht es dabei um Hochverrat oder Spionage. Wenn es keine Verbrechen gibt werden oft welche dazu erfunden.
Also warum war es ein Schauprozess?
Das Urteil stand bereits vor dem Prozess fest. Denn dieses wurde in der Nacht vom 2. auf den 3. September 1793 gefällt.
Beim Vorsitzenden handelte es um einen Vertrauten von einem der Kläger.
Die Geschworenen waren Anhänger der Ankläger und daher nicht unparteiisch.
Es kam zu einem Urteil, obwohl es weder Beweise noch belastende Zeugenaussagen gab.
Verhör- sowie Prozessprotokolle wurden nachweislich gefälscht.
Der Vorwurf des Inzest wurde sich ausgedacht und durch Verhöre gestützt, in welchem nachweislich der Verhörte gefoltert wurde.
Die Verteidiger der Angeklagten wurden nach dem Prozess selbst festgenommen.
Am Ende werden die Toten gezählt
Am Ende jedoch, überlebten Marie-Anoinettes Ankläger sie nur um wenige Monate:
Jacques-René Hébert wurde fünf Monate später guillotiniert, Maximilien de Robespierre starb neun Monate später und Antoine Quentin Fouquier-Tinville starb 1 ½ Jahre nach der französischen Königin.
Denn die Revolution kostete nicht nur Monarchisten und Unschuldige, die Revolution frisst auch ihre Kinder.
Bibliographie:
Literaturverzeichnis:
Werz, Katharina: Der Schauprozess im 20. Jahrhundert in Deutschland. Begriff, Funktion und Struktur anhand ausgewählter Beispiele. 2016.
Iby, Elfriede: Maria Theresia (1717-1780) Biographie einer Kaiserin. Schloß Schönbrunn 2009.
Christoph, Paul (Hrsg.): Maria Theresia und Marie Antoinette Der geheime Briefwechsel. 2017.
Dokumentationsverzeichnis:
ZDF-History: Marie-Antoinette - Tod einer Königin. 28.06.2020, 44 min.
Ich habe dir so oft gesagt, dass ich zu sehr an Menschen hänge, sie entweder gar nicht an mich dran lasse oder viel zu sehr. Es ist vielleicht mein Fehler, ja. Aber sag nicht, du hättest es nicht gewusst.
Einfach nurnoch drei mal schlafen bis zum offenen Gerichtsverfahren, bitte Gott meine Mama darf von nichts erfahren. Lieber Gott schau dir unsere Gesichter an, das dass alles so kommt war bestimmt nicht Plan