Oldenburg: Der Tod von Lorenz A. wird vor dem Landgericht verhandelt
Acht Monate hat das Landgericht Oldenburg gebraucht, um über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Jetzt ist klar: Der Polizeikommissar, der den 21-jährigen Lorenz A. in der Nacht auf Ostersonntag 2025 mit fünf Schüssen von hinten tötete, muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Das allein ist schon bemerkenswert. Denn zwischenzeitlich mussten vor allem die…












