Private Theorien des öffentlichen Rechts
Es gäbe keine Privatsprache, auf diesen Satz Wittgensteins beharren teilweise auch Juristen. Wittgenstein behauptet nicht, dass die Sprache darum ein Objekt der Politik, ein politisches Objekt sei. Das kann sie natürlich sein, Gesetze definieren oft Begriffe, das nennt man eine Legaldefinition, das öffentliche Recht wimmelt davon in langen Listen, europarechtlich wuchern sie schon im multilingualen, vielzüngigen Millieu, auch im Privatrecht findet man Legaldefinitionen. Solche Gesetze gehen Verfahren durch, die auch politisch sind, das kann man nicht ignorieren, warum sollte man es vermeiden? Was Champagner sein soll wird so definiert wie dasjenige, was ein Vater oder was ein Mörder, was ein Gefahrengut sein soll. Der Kosmos expandiert, die definierenden Juristen expandieren mit und greifen laufend in die Sprache ein, die sie sprechen. Ob das, was sie machen, gut geht, das ist immer die Frage, immer auch die Frage nach dem Recht.
Wittgenstein behauptet nicht, dass die Sprache politisches Objekt sei, weil er in den Passagen nichts über politische Objekte expliziert. Ihm kommt es darauf an zu sagen, dass Sprache über ein Sprechen läuft und darin 'vergesellschaftet' ist. Sprache thront nicht über der Gesellschaft und nicht abseits von ihr, darum soll es keine Privatsprache geben. Wo Gesellschaft sei, da sei ius heißt es römisch, anspruchsvolle Juristen wollen ius mit Recht übersetzen. Ganz doll kräftige Juristen wollen gleichzeitig Monopolansprüche für das erheben, was sie tun. Habe ich das richtig verstanden? Wir müssten drüber sprechen.
Um Loriots Satz des Liberalismus zu variieren: Privat im nichtprivatsprachlichen Sinne ist nicht nur privat. Listig beharren auch Juristen auf Wittgensteins Satz, wenn sie im öffentlichen Recht, zum Beispiel im Verfassungs-, Verwaltungs- oder im Völkerrecht tätig sind. Denn dann ist der Hinweis auf Wittenstein auch ein Hinweis auf ein Pre-Opening. Private sprechen ja doch, offensichtlich. Wenn sie das schon tun, dann ist das Öffentliche am öffentlichen Recht sekundär. Es muss dann nichts sein, weder staatlich noch politisch noch vereint noch dies noch das, es muss nur (aus was) folgen. Man müsste schauen woraus, so schlägt es etwa die Phänomenologie vor.
Adolf Reinach behauptete einmal, dass es rechtliche, normative und seiende Gebilde vor den juristischen Begriffen gebe, sie gingen in die juristischen Begriffe ein. Selbst wenn die Juristen ihre Sprache beherrschen würden, wären sie nicht deren Souveräne, denn die Gebilde gingen in die Sprache ein und gingen den juristischen Setzungen vor. In gewisser Hinsicht ähneln Reinachs Gebilde Vorbildern, sie ähneln entfernt sogar Vestings Vorbildern (die der wiederum mal Ideale, mal Institutionelles nennt). Wenn schon die Sprache nicht privat ist, dann ist das Private ein Pre-Opening des Öffentlichen, eine Prepublik. Reinach sagt aber nicht Vorbild, nicht Ideal. Er sagt Gebilde. Wenn das voraussetzbar ist, dann nicht wie Parkplatz. Das Gebilde wäre nur limitiert das Gegebene oder Vorhandene, allenfalls das Zuhandene. Es ist durch Hände gegangen und entfaltet sich im Hantieren.
Wenn es schon keine Privatsprache gibt, Gebilde gibt's. Das Private ist in ihnen kein Einziges-Eigenes und rundum Abgeschnittenes, es ist was Familiäres, was Geselliges, was Nachbarschaftliches, was Verheddertes, was Anstoßendes, angestoßen und wohl auch was Anstößiges. Man streitet darum, wie atomististisch das Private sei, wie elementar, wie irritierend, wie teflonisiert. Um beim Gebilde Bild oben zu bleiben: Wie tropisch ist das Private? Wie privat sind die Tropen? Was schwappt hinein und was schwappt hinaus? Wo schwimmt es, wo geht es baden? Haben die Gebilde Fenster? Tragen sie monarchisch? Sind sie Multiple?
Aby Warburg entwirft eine private Theorie des öffentlichen Rechts, wenn er die Staatstafeln aufstellt. Helmut Ridder entwirft so etwas, u.a. in seinem Text über die Freiheit der Kunst nach dem Grundgesetz, in dem er genauer zwischen Patronat, Institution und Kollektiv unterscheiden will, es dann aber doch lässt. Das betrifft bei ihm die Freiheit der Kunst in abhängigen Verhältnissen, die durch Verträge und Eigentum codiert sind. Luhmann entwirft eine private Theorie öffentlichen Rechts in seinem Text über Grundrechte als Institutionen. Das Private wird bei Luhmann zur verteilten Gesellschaft, zu dem, was dem Zugriff einer archimedisch pointierten, letzten Instanz entzogen ist, zum Entzogenen aber immer weiter Ziehenden. Würde würde es nur geben, wenn es Voraussetzungen dafür geben würde.
Private Theorien öffentlichen Rechts trennen das Private und das Öffentliche und involvieren beides. Das deutsche Bildrecht besteht fast nur aus solchen Theorien. Im Privatrecht zeigen schon die frühesten Entscheidungen mit dem BGB und dem KUG, dass das Privatrecht unvollständig privatisiert ist. Man rückt zwar vom ius imaginum ab, überträgt aber was davon in das subjektive Recht, schon weil Bild, Bildnis, Urbild (Keyssner) und Urheber als Überträger verstanden werden. Insoweit ist das Bildrecht auch in der Moderne rhetorisch und führt etwa eine 'stratifikatorische' Differenzierung weiter, die zwar intensiv, aber weder dicht noch konzentriert vergesellschaftet ist, das sog. decorum. Nichts zeigt das besser als der Bismarckfall. Die sog. Drittwirkung involviert später also Privatrecht und öffentliches Recht, ist darin aber nicht das erste, nicht originär, die sind schon immer involviert, sogar ohne Überwölbung durch einklagbare Grundrechte mit einem eigenen Gericht. Dan Wielsch arbeitet viel dazu, im Moment wohl am WIKO zur Medienverfassung, einem alten und immer noch aktuellen Projekt. Eine Frage ist, wie groß und wie klein die genannten Autoren trennen: wie sie trennen, was sie trennen und wie sie solche Trennungen entweder groß oder klein machen. Müsste man einmal mehr zu sagen, tun und machen. Jetzt schau ich mir erst einmal genauer an, was Luhmann in Recife so gemacht hat. Die Untersuchung erfolgt mit der Methode des minderen Luhmannismus (also auch über kleine Objekte, wie Luhmanns Sandalen, das leicht transparente Hemd, das diaphane Höschen oder solche Gebilde-Bilder welche sind). Die Szene oben müsste am Cabo Agostino (?) aufgenommen worden sein, hach Fern- und Heimweh. Home is where my Fremdeln takes place and my heart hüpft.