Betriebliche Altersvorsorge und „Mindestehedauerklausel“
Nachricht AE 009/2019 Witwenrente aus betrieblicher Altersvorsorge auch bei „kurzer“ Ehedauer
Mit einer ganz aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG 19. Februar 2019 – 3 AZR 150/18 vom 19.02.2019 – stärkten die Richter in Erfurt die Rechte von hinterbliebenen Witwen und Witwern gegenüber den ehemaligen Arbeitgebern ihrer verstorbenen Ehegatten ganz maßgeblich.
Was war passiert?
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