„Beharrliche Weigerung“ Minusstunden abzubauen und Kündigung (Nachricht A 2017/083)
„Beharrliche Weigerung“ Minusstunden abzubauen und Kündigung (Nachricht A 2017/083)
Flexible Arbeitszeitmodelle werden von Arbeitnehmern gerne in Anspruch genommen. In vielen Unternehmen gibt es deshalb Arbeitszeitkonten. Was aber passiert, wenn ein an sich unkündbarer Arbeitnehmer sich, trotz Aufforderung hierzu und Abmahnung in der Vergangenheit, nachhaltig weigert, „erwirtschaftete“ Minusstunden durch Arbeitsleistung abzubauen? Das Landesarbeitsgericht Hamburg 5 Sa 19/16…
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