Abermals wurde die Helaba Dublin zur Rückabwicklung von Beteiligungen an Montranus Medienfonds verurteilt. Das Landgericht Heidelberg sprach in seinem am 29. September 2015 verkündeten Urteil einem Anleger, der in die beiden Fonds MONTRANUS Beteiligungs GmH & Co. Verwaltungs KG (Montranus I) und MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmH & Co. Verwaltungs KG (Montranus II) insgesamt 190.000 € zuzüglich Agio beteiligt hatte, den nach Abzug der Ausschüttungen verbliebenen Schaden in Höhe von rund 44.000 € zu. Im Gegenzug erhält die Bank die Fondsbeteiligungen.
Zusätzlich zu den knapp 44.000 € muss die Helaba Dublin dem Montranus-Anleger noch Zinsen in Höhe von 5%-Punkten hierauf seit Rechtshängigkeit bezahlen.
Das Urteil Zeigt, dass Montranus-Anleger auch heute noch die Finanzierungsverträge widerrufen und den durch die Beteiligungen entstandenen Schaden gegenüber der Helaba Dublin durchsetzen können.








