Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung auch nach 25 Jahren möglich
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung auch nach 25 Jahren möglich
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Auch eine lange Betriebszugehörigkeit schützt einen Arbeitnehmer nicht vor einer fristlosen Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall eines 46-Jährigen, der sich während seiner Arbeitszeit nicht ordnungsgemäß zu den Pausen an- und abgemeldet hatte. Der Mann tat nur so, als halte er seine Personalkarte vor die Zeituhr. So erschlich er sich innerhalb von…
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