Pressemitteilung: Transparenz-Offensive „Fair-Kauf 2026“ – Die Bundesregierung führt die 12-Uhr-Regel und Bürger-Kontroll-App ein
Herausgeber: Bundesministerium für Markttransparenz und Bürgerwohl (BMBW)
Berlin, den 26. März 2026 – Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Soziale Marktdynamik“ hat die Bundesregierung heute weitreichende Reformen für den Lebensmitteleinzelhandel beschlossen. Ziel ist es, die Preisgestaltung für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten und eine gesunde Lebensweise steuerlich massiv zu begünstigen.
1. Die „High-Noon-Regel“: Preissicherheit ab 12 Uhr
Um den sogenannten „Preishop-Effekt“ zu unterbinden, dürfen Einzelhändler Preiserhöhungen ab sofort nur noch ein einziges Mal pro Tag vornehmen: Punkt 12:00 Uhr mittags. Diese bundesweite Synchronisierung schafft Klarheit: Wer vor dem Mittagessen einkauft, profitiert von den Preisen des Vortags. Preissenkungen sind im Sinne des Wettbewerbs weiterhin jederzeit zulässig.
2. Die „Preis-Wächter“-App: Bürgerengagement für faire Preise
Zur Unterstützung der Marktüberwachung veröffentlicht das Ministerium die App „Bürger-Preis-Kontrolle“ (BPK). Verbraucher sind aufgerufen, Unregelmäßigkeiten oder verspätete Preisaktualisierungen nach 12 Uhr direkt per Foto-Upload zu melden. Ein integriertes Ampelsystem zeigt in Echtzeit an, welche Supermärkte in der Region die „High-Noon-Regel“ vorbildlich umsetzen.
3. Progressive Steuerreform nach wissenschaftlicher Bewertung
Die Mehrwertsteuer wird grundlegend dynamisiert. Da die bisherige, auf Freiwilligkeit basierende Kennzeichnungslogik zu oft in die Irre führte und keine steuerliche Relevanz besaß, erfolgt die Einordnung nun durch ein unabhängiges, zertifiziertes Institut. Die Besteuerung richtet sich strikt nach dem gesundheitlichen Nutzwert der Produkte und bewegt sich in einem flexiblen Rahmen zwischen 0 % und 50 %.
Als verbindliche Richtlinie und Orientierungshilfe gelten folgende Beispiele:
0 % MwSt: Zertifizierte Bio-Produkte, frisches Obst und Gemüse (insbesondere Brokkoli).
7 % MwSt: Fischprodukte als wertvolle Proteinquelle.
19 % MwSt: Fleischwaren sowie natürliche Säfte ohne Zusatzstoffe.
50 % MwSt: Stark zuckerhaltige Softdrinks, hochverarbeitete Süßwaren und alkoholische Getränke.
4. Einsparung durch Prävention
Durch diese fiskalische Neuausrichtung fördern wir aktiv die Langlebigkeit der Bevölkerung und sichern die finanzielle Stabilität der Krankenkassen. Wer sich für das gesunde Sortiment entscheidet, wird durch eine erhebliche monatliche Ersparnis belohnt – quersubventioniert durch die Abgaben auf Produkte, die von dem unabhängigen Institut als gesundheitsschädlich eingestuft wurden.
Ihre Bundesregierung – Wir tun was!
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