Es gibt einige rechtliche Grundlinien, die jeder Webseitenbetreiber beachten sollte. Es ist ganz klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn Sie eine Webseite ins Netz stellen, müssen Sie sich auch über die rechtliche Lage informieren. Weiterhin gibt es gewisse Verhaltensregeln, die leider nur zu oft mit Füßen getreten werden. Vor allem im Web 2.0 sollte man sich daran halten.
Der erste Punkt, den viele private Webseitenbetreiber vergessen, ist das Impressum. Aber was gehört in ein Impressum? Als erstes auf jeden Fall Name und Anschrift des Webseitenbetreibers. Dies ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Zum guten Ton gehört es, dass dieses Impressum nicht versteckt wird. Üblicherweise ist das Impressum in der Navigation oder Fußzeile zu finden.
Der zweite Punkt ist die Verwendung von Bildern. Idealerweise verwenden Sie eigene Bilder. Sollten keine vorhanden sein, gibt es kostenlose Bildportale und kostenpflichtige. Zu den Kostenlosen Portalen gehört zum Beispiel Pixelio. Hier muss ein Hinweis auf den Urheber des Bildes direkt bei den Bildern erfolgen. Die genauen Bestimmungen finden Sie in den AGBs oder Lizenzvorschriften. Bei kostenpflichtigen Portalen kommt es auf die Lizenz an, die Sie erwerben. Eines der größten Bildportale ist Fotolia. Hier haben Sie die Möglichkeit Bilder schon ab 0,30 € zu erhalten. Hierbei reicht meist eine Quellenangabe im Impressum und bei einer von Volllizenz ist keine Angabe notwendig.
Das Thema Texte ist erst vor kurzer Zeit extrem hoch geflammt. Der Grund war Gutenbergs Doktorarbeit. Auch im Internet gilt grundsätzlich jeder Text als geschützt, auch wenn dies nicht extra hervorgehoben ist. Das ist aber auch korrekt so. Hinter jedem Text steht jemand, der sich darüber Gedanken gemacht hat. Es wird niemandem gefallen, wenn das was man ausgearbeitet hat ein anderer verwendet. Schreiben Sie den gedanklichen Inhalt neu, ist das erlaubt. Falls Sie dennoch Texte verwenden möchten, holen Sie sich die Genehmigung oder setzen Sie einen Quellenhinweis.
Der Versand von Newslettern ist vor allem bei Neueinsteigern ein heikles Thema. Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, müssen sie das Double-Opt-In-Verfahren verwenden. Dieses Verfahren hat zwei Vorteile. Der Kunde muss seine angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Dadurch sind sie davor geschützt, dass eine falsche Mail-Adresse angegeben wird. Der Kunde hat die Sicherheit, dass kein anderer seiner E-Mail-Adresse verwendet. In diesem Fall bestätigt er den Link in der erhaltenen Mail nicht und wird somit auch nicht in den Newsletter eingetragen.
*Hinweis: ich bin kein Anwalt, somit sind diese Angaben nicht rechtsverbindlich!