Das wollte ein 17-Jähriger genauer wissen und zwar untersuchte er welcher Provider in Deutschland welche Webseiten sperrt. Daraus entwickelte er eine Sperrliste, die ein von ihm entwickeltes Script alle 10 Minuten überprüft.
Die vollständige Liste hat wahrscheinlich nur die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sie zusammengestellt hat, um "strukturelle Urheberrechtsverletzungen" zu unterbinden. Gesperrt werden also Webseiten, die Portale für Filme, Musik, Games oder Sportübertragungen anbieten, was die Rechteinhaber überaus unschön finden.
Normalerweise gibt es für Sperrungen natürlich den Rechtsweg über Abmahnungen und die Polizei. Die Macht der Rechteinhaber ist aber scheinbar groß genug, dass sie den direkten Weg über Sperrungen durch die Internetprovider gehen können. Und die Provider folgen der "Bitte" der Rechteinhaber, um nicht selbst in den juristischen Prozess mit Abmahnung, Richterbeschluss und eventuellen Durchsuchungen einbezogen zu werden. So erklärt es die CUII auch auf ihrer Website.
Diese "Sonderbehandlung" ist auch die Motivation für die Tätigkeit des 17-Jährigen. Er denkt dabei an das Recht auf freie Information nach Artikel fünf des Grundgesetzes und auch wir halten die Methode der CUII für verfassungsrechtlich zumindest bedenklich.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/cuii-liste-diese-websites-sperren-provider-freiwillig/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ce
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8872-20240815-was-provider-freiwilig-sperren.html
Eigentlich sollte der umstrittene Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform die Rechteinhaber gegenüber Plattformen wie Youtube stärken. Doch nun warnen TV-Sender und Medien vor
(...)Dennoch erscheint die Kritik der Kreativwirtschaft auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, denn aktuelle Vorschläge zum Artikel 13 sehen genau eine solche Haftungsregelung vor. Gerade weil Plattformbetreiber künftig für Urheberrechtsverletzungen unmittelbar haften sollen, hatte Youtube im vergangenen Oktober seine Nutzer in helle Aufregung versetzt und davor gewarnt, viele Kanäle schließen zu müssen.
(...)Nach Ansicht der Rechteinhaber ist damit allerdings offen, was nach dem Hochladen nicht-lizenzierter Inhalte passiert, erläuterte Vaunet-Referentin Julia Maier-Hauff im Gespräch mit Golem.de. Es werde befürchtet, dass die Plattformen auf den Uploadfilter verweisen würden und es damit zur Aufgabe der Rechteinhaber werde, vorab aktiv die geschützten Inhalte allen Plattformen mitzuteilen, um ein Hochladen zu verhindern. Zudem sei unklar, ob das Recht auf Remix beispielsweise erlaube, einen kompletten Filmtrailer zu verwenden.
Sie befürchten daher, dass die neue Richtlinie die bisherige Rechtsprechung auf Basis der bestehenden E-Commerce-Richtlinie aushöhlt und neue Ausnahmen für sogenannte aktive Plattformen wie Youtube geschaffen werden.
Maier-Hauff wies in dem Gespräch ausdrücklich darauf hin, dass die Verbände nicht die Urheberrechtslinie als ganze stoppen wollten, sondern lediglich den umstrittenen Artikel 13. Der ebenfalls kontrovers diskutierte Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht, werde hingegen unterstützt.
In dieser Debatte zeigte nun der Suchmaschinenkonzern Google, wie sich die Umsetzung des Leistungsschutzrechts auf die Anzeige von Medieninhalten auswirken könnte. Wenn selbst Überschriften und Vorschaubilder lizenziert werden müssten, würden die angezeigten Ergebnisse kaum noch einen Rückschluss auf die verlinkten Inhalte erlauben, berichtete Searchengineland.com.
Googles Nachrichtenchef Richard Gingras hatte im vergangenen November davor gewarnt, dass Google News in Europa eingestellt werden könnte. Zudem könnte seiner Ansicht nach ein Zwei-Klassen-Internet drohen, weil Anbieter wie Google nur bestimmten Medien eine Lizenz zahlten. Andere Medien könnten hingegen benachteiligt werden und aus den Suchergebnissen verschwinden.
Der aktuelle Kompromissvorschlag sieht zudem vor, dass Neuregelungen bei Urhebervertragsrecht nicht für Entwickler von Computerprogrammen gelten sollen. Weil damit Nachteile für Software-Unternehmen befürchtet wurden, hatte die Bundesregierung darauf gedrängt, dass Software-Entwickler aus dem Katalog der Rechte herausgenommen werden. Der IT-Verband Bitkom hatte ebenfalls vor gravierenden Folgen durch die geplante Regelung gewarnt.
Kommission, Parlament und Ministerrat verhandeln seit Oktober 2018 über den endgültigen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Eine ursprünglich geplante Einigung im vergangenen Dezember war nicht gelungen. Im März könnte das Parlament dann über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Nach Angaben der Piratenpolitikerin Julia Redabedauern inzwischen "mehr und mehr Abgeordnete", im vergangenen September für Artikel 13 oder die gesamte Richtlinie gestimmt zu haben.
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In the opinion of the rights owners, however, what happens after uploading non-licensed content is open, explained Vaunet speaker Julia Maier-Hauff in an interview with Golem.de. It is feared that the platforms will refer to the upload filter and that it will thus become the task of the rights holders to actively communicate the protected content to all platforms in advance in order to prevent uploading. In addition, it is unclear whether the right to remix, for example, allows the use of a complete film trailer.
They therefore fear that the new directive will undermine the existing case law based on the existing e-commerce directive and create new exceptions for so-called active platforms such as Youtube.
(...) The Commission, Parliament and Council of Ministers have been negotiating the final text of the EU Copyright Directive since October 2018. An originally planned agreement last December was not reached. Parliament could then vote on the outcome of the negotiations in March. According to pirate politician Julia Redabedauer, "more and more MEPs" now regret having voted for Article 13 or the entire directive last September.