Nur jedes zehnte Airbnb-Ferienapartment in Berlin ist registriert
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Wieder mehr als 1000 HIV Fälle registriert
Wieder mehr als 1000 HIV Fälle registriert
Manila, Philippinen – Nach dem bereits im Mai diesen Jahres ein Allzeithoch, mit 1098 HIV Fällen registriert wurde, berichtet das philippinische Gesundheitsministerium (DOH) von 1013 Fällen im Juni 2017.
Von den neu registrierten Fällen waren bereits 125 Personen an AIDS erkrankt, 29 Menschen starben im Juni an der Immunschwächekrankheit.
Die Mehrheit der Fälle wurde in der National Capital…
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Mehr als 100.000 Ausländer bei der Ausländerbehörde registriert
Manila, Philippinen – Vom 1. Januar bis zum 3. März 2017 haben sich in den Büros der Ausländerbehörde der Philippinen (BI) 106.036 Ausländer für ihre jährliche Registrierung gemeldet, 12 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In einer Erklärung sagte BI-Kommissar Jaime Morente, dass 106.036 Ausländer ihrer jährlichen Registrierung nachkamen, 2016 waren es 95.007 Ausländer. Chinesische Staatsangehörigen…
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Dublin-Abkommen: Wer registriert, verliert
Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt“, twitterte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Ende August vergangenen Jahres. Damit galt auch formell, was praktisch längst Realität war: Das Dubliner Abkommen war außer Kraft. „Dublin“, hieß es im vergangenen Winter oft, sei „tot“. Asylsuchende konnten sich ihren Zielort in Europa frei aussuchen. Auf dem Weg dorthin wurden sie zumeist nicht registriert, sondern schnell nach Norden weitergereicht.
Autor: Julian Staib, Redakteur in der Politik. Folgen:
Eigentlich ist dem Dublin-Abkommen von 1990 zufolge der Staat für die Migranten verantwortlich, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten und registriert werden. Ende 2015 aber galt: Wer registriert, der hat den Schaden.
Das zeigt sich nun in umgekehrter Weise. Deutschland registrierte die allermeisten Flüchtlinge, die über Österreich einreisten. Insgesamt 1.091.894 Zugänge wurden 2015 von der Bundespolizei erfasst. Wie viele von ihnen im Land blieben, weiß keiner. In den chaotischen Herbst- und Wintermonaten zogen viele nach Norden weiter. Schweden allein nahm im vergangenen Jahr 163.000 Asylsuchende auf.
Doch nun, da die Zugangszahlen europaweit auf einen Bruchteil gefallen sind, wird das Dubliner Abkommen wieder angewandt. „Dublin“ ist doch nicht tot. Und Deutschland, das 2015 mit Abstand die meisten Flüchtlinge aufnahm, nimmt nun, dank Dublin, auch die meisten zurück: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums überstellten andere europäische Staaten im ersten Halbjahr insgesamt 6657 Personen zurück nach Deutschland, weil sie hierzulande schon registriert worden waren. 2200 kamen aus Schweden, 961 aus der Schweiz, 803 aus den Niederlanden, 536 aus Finnland und 520 Personen aus Norwegen. Deutschland wiederum überstellte 1758 Personen an andere europäische Staaten, darunter Italien (521), Polen (311), Ungarn (165), Spanien (143) und Frankreich (122).
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Flüchtlinge: Zahl türkischer Asylbewerber nimmt rasant zu
Die Bundesrepublik hat damit im ersten Halbjahr über das Dublin-System mehr als dreimal so viele Flüchtlinge aufgenommen wie abgegeben. Wie viele weitere zu erwarten sind, ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums unklar. Doch selbst wenn viele derjenigen, die nun ihr Asylverfahren in Deutschland betreiben, bei der Durchreise in Griechenland, den Staaten des Westbalkans oder in Österreich registriert worden wären, könnte die Bundesrepublik sie in vielen Fällen nicht dorthin zurückschicken. Die Dublin-Überstellungen nach Griechenland sind seit 2011 aufgrund der desolaten Situation des griechischen Asylsystems ausgesetzt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Bundesregierung verlängert den entsprechenden Rückführungsstopp seit einiger Zeit nur noch halbjährlich – und dringt darauf, das griechische Asylsystem so aufzustellen, dass wieder dorthin rückgeführt werden kann. Im Frühjahr hieß es dazu in Berlin, man sei „hoffnungsvoll“, dass dies noch in diesem Jahr gelinge. Bisher ist das nicht der Fall. Zudem brächte eine Rückführung Tausender Asylsuchender das dortige System zum Kollaps. Das gilt auch etwa für Kroatien.
Rückführungen aus Deutschland in andere Länder scheitern zudem oft daran, dass jene Asylbewerber, für deren Verfahren gemäß der Dublin-Verordnung ein anderer Staat zuständig wäre, Klagen gegen die Überstellungsbescheide des Bamf einreichen. Wenn dann das zuständige Verwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid anordnet, kann die Person bis zum Ende des Asylverfahrens oft nicht überstellt werden. Und das kann dauern. Auch heben in einigen Fällen die Verwaltungsgerichte die Überstellungsbescheide komplett auf.
Hinzu kommt, dass die Abschiebung innerhalb eines halben Jahres vollzogen werden muss, nachdem der andere Staat einer Überstellung zugestimmt hat. Andernfalls muss der betreffende Staat den Asylbewerber nicht mehr zurücknehmen und ist nicht mehr für dessen Asylverfahren zuständig. Viele Asylsuchende versuchen daher, das Verfahren zu verzögern. Manche tauchen unter – dann verlängert sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate. Andere legen erst kurz vor der Überstellung medizinische Atteste vor, die dann aufwendig geprüft werden müssen. Auch nach einer Verschärfung der Regelungen durch die Bundesregierung verhindern Atteste in vielen Fällen eine Abschiebung. Das galt auch im Falle des Attentäters von Ansbach. Er war in Bulgarien registriert worden und hätte dorthin abgeschoben werden sollen. Doch verzögerte sich seine Abschiebung durch die Vorlage von Attesten.
Verständlich, dass aus Berlin im vergangenen Jahr Kritik am Dublin-Abkommen laut wurde. Früher war das Gegenteil der Fall. Da forderten die südeuropäischen Staaten eine Reform, schließlich hatten sie den Schaden – und stießen im Norden auf Schweigen. Die EU-Kommission plant nun eine grundlegende Reform von „Dublin“, um, wie es heißt, die „sekundäre Migration“ in Europa zu beschränken. Zukünftig soll etwa ein „korrigierender Verteilungsmechanismus“ bei einer Überlastung einzelner Staaten greifen; damit soll die Verantwortung zwischen den Mitgliedsländern angemessen verteilt werden. Der Mechanismus soll greifen, wenn Staaten eine gewisse Belastungsgrenze erreicht haben. Auch sollen Verstöße, etwa die Nichteinhaltung von Fristen, stärker geahndet werden. Zudem soll nicht mehr gelten, dass die Zuständigkeit für ein Asylverfahren auf ein Land übergeht, nur weil eine Frist abläuft. Deutschland, sagt dazu ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, unterstütze diesen Vorschlag.
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