KG Berlin, Beschluss v. 26.02.2007, 20 Sch 1/07 | Schiedsverfahren: Zuständiges Gericht für Vollstreckungsgegenklage ggn. Schiedsspruch
KG Berlin, Beschluss v. 26.02.2007, 20 Sch 1/07 | Schiedsverfahren: Zuständiges Gericht für Vollstreckungsgegenklage ggn. Schiedsspruch
Relevante Normen:
§ 767 ZPO § 1024 ZPO § 1025 ZPO § 1062 ZPO
Amtlicher Leitzsatz:
Auch in Schiedssachen ist das Oberlandesgericht (Kammergericht) für Vollstreckungsgegenklagen nicht zuständig. Greift die Schiedsabrede nicht ein, ist daher – wie sonst auch – das erstinstanzliche staatliche Gericht zur Entscheidung berufen, also das Gericht, das den Rechtsstreit zu entscheiden hätte, wenn die…
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