„Strafverteidiger gelten oft als Gerechtigkeitsverhinderer. Sie sind im Verfahren in mancherlei Hinsicht in der schwächeren Position. Das (und anderes) führt zu überkompensationen durch ‚Konfliktverteidigung‘. Es ist auch nicht ganz einfach, als einziger (!) auf der Seite, das heißt im Interesse eines Angeklagten zu stehen, der empörende Taten begangen hat. Man muss es aushalten können, in der Minderheit zu sein, nicht beachtet zu werden, grosskotzig behandelt zu werden, stundenlang zu warten, zahllose Anträge ohne Antwort zu stellen, zusätzlich vom Mandanten belogen und von seinen Angehörigen bedrängt zu werden. Das ist nicht so einfach, wie viele sich das vorstellen. Die meisten Richter, die nach der Pensionierung Rechtsanwälte werden, wundern sich sehr (!) , wie es da unten aussieht und sich anfühlt.“ Thomas Fischer auf einen Kommentar zu seinem Artikel: https://ift.tt/30dBJwJ