Homeoffice: Seit dieser Woche sind Arbeitgeber verpflichtet, dies zu ermöglichen, zunächst befristet bis zum 15. März. Wie aber werden diejenigen geschützt, die in der Corona-Pandemie nicht von zu Hause aus arbeiten können?
Was müssen Arbeitgeber leisten, um Heimarbeit zu ermöglichen? Wie streng sind Telearbeitsplatz-Regelungen (siehe Checkliste der VBG), wie pragmatisch darf man in der Sondersituation der Pandemie mit Home Office Regelungen sein? Hörenswert ist dieser aktuelle Podcast des Deutland-Kultur mit Vertretern der IHK, des DGB und Betroffenenberichten.
Ein sehr wichtiger Punkt vorweg: Generell muss der Arbeitgeber auch für temporäres Home Office die Arbeitsgeräte der Mitarbeiter/innen inkl. Software/Services selbst professionell verwalten und eine Daten- und Anwendungstrennung von der Privatnutzung gewährleisten. Am einfachsten geht das über vom AG bereitgestellte Geräte, die eigene Installtionen sperren plus AN-Vereinbahrungen mit u.a. Arbeitszeit- und Nutzungsregelungen. Bei der Nutzung von Privatgeräten muss der AG dort einen komplett getrennten Arbeitsbereich (Container via MDM) einrichten und sich den Zugriff darauf vom AN unterzeichnen lassen. Ohne diese Maßnahmen werden gesetzliche Pflichten, die sich vor allem aus dem Arbeitsrecht und Datenschutz ergeben missachtet. Zudem kann die IT-Sicherheit (nicht aus gemäß DSGVO/TOM, sondern generell immer wichtiger!) und der Schutz der Privatsphäre sonst nicht gewährleistet werden.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Quellen gibt es bei der Digitalagentur Thüringen.












