Einfache E-Mail mit pdf-Anhang ist kein wirksamer Widerspruch!
Einfache E-Mail mit pdf-Anhang ist kein wirksamer Widerspruch!
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.06.2022 – 1 M 43/22 Die Übersendung eines nicht qualifiziert signierten Widerspruchsschreibens in Gestalt einer PDF-Datei, die an eine einfache E-Mail angehängt ist, wahrt weder die Schriftform noch die elektronische Form nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 3a Abs. 2 VwVfG-MV*) Quelle und Volltext: ibr-online.de
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