28.3.2015
Für E-Mail-Adressen mit neuen Domainnamen verweigert die Airline den Online check-in
Ein Freund aus dem Rheinland ist zu einem Kurzbesuch in Berlin. Vor dem Rückflug nach Köln/Bonn will er mit dem Handy schon mal den Online-Check-in bei seiner Airline vornehmen - und scheitert, weil die Fluglinie im Internet noch ein wenig hinter der Zeit herhinkt.
Der Freund hat sich vor kurzem eine der neuen, branchenbezogenen Top-Level-Domains (TLD) zugelegt, die eben nicht wie die bisher bekannten Endungen von Top-Level-Domains auf .com oder .net enden, aber auch nicht auf geografisch definierte Endungen wie .de oder .fr. An deren Stelle ist eine Branchenbezeichnung getreten, also zum Beispiel .reisen oder .versicherung – überwiegend auf Wunsch und im Interesse der jeweiligen Industrie.
Der Nachname des Passagiers ist nun zufällig identisch mit einer (englischen) Branchenbezeichnung. Ungefähr so, als hieße er Michael Music und seine registrierte Domain (und damit seine E-Mail-Adresse) lautete [email protected] (falls es die irgendwann mal tatsächlich geben sollte: Der Name ist frei erfunden).
Für den check-in ist aber die Angabe einer E-Mail-Adresse nötig – und da streikt das System bei Eingabe des Domainnamens. Da liege offensichtlich ein DNS-Fehler vor, ist die Antwort des Airline-Computers. An eine solche Adresse könne man deshalb leider keine elektronische Bordkarte schicken.
Natürlich gibt es einen Workaround: Der Passagier erinnert sich halt an seine alte gmx-Adresse und gibt die ein. Voraussichtlich noch eine Weile, bis die Systeme der Fluglinie an die technische Entwicklung angepasst sind.
(Thomas Wiegold)










