Verpackungsgesetz (VerpackG) - Registrierungspflicht im Verpackungsregister bis 1.Juli 2022
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, bis zum 1. Juli 2022 nachzuschauen, ob Ihre Firma oder auch ihr Gewerbe im Verpackungsregister LUCID lizensiert und registriert ist. Wenn nicht, dann wäre hier auf jeden Fall Handlungsbedarf.
Nicht nur große Firmen, die professionell verpacken und versenden, müssen sich anmelden, sondern auch bei kleinen Geschäften kann eine Registrierung nötig sein.
Verpackungsmüll nimmt vor allem im Onlinehandel und bei To-Go-Verpackung zu. Aber auch die mitgegeben Tüte beim Elektroladen oder der Boutique oder der Reinigung fällt darunter. Diese ganzen Verpackungen nennt man Serviceverpackungen.
Hier ein kleiner Überblick, was unter Serviceverpackung fällt:
Verkaufsverpackungen
Serviceverpackung
Versandverpackungen
Umverpackungen
Transportverpackungen
Getränkeverpackungen
Mehrwegverpackungen
Einwegverpackungen
Also jeder, der in Deutschland Ware verpackt, in Verkehr bringt oder versendet (auch nach Deutschland), steht nun in der Pflicht, sich zu registrieren.
Für die Registrierung ist die Seite der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" zuständig:
https://www.verpackungsregister.org/
Lesen Sie sich in Ruhe durch, ob und wie es Sie oder Ihre Firma betrifft.
Hier finden Sie alle Informationen, Erklärvideos, die Registrierungsmaske und alles Weitere.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zum Thema folgenden Artikel veröffentlicht:
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/das-verpackungsgesetz-ist-in-kraft-getreten-weniger-verpackungen-mehr-transparenz-und-recycling
Hier der Gesetzestext des BMUV:
https://www.bmuv.de/gesetz/gesetz-ueber-das-inverkehrbringen-die-ruecknahme-und-die-hochwertige-verwertung-von-verpackungen
Wir von LITHIUM BATTERY SERVICE haben unsere Kunden schon informiert.
Denn beim Versand und Transport von Lithiumzellen und -Batterien, ist richtiges, vorschriftenkonformes Verpacken besonders wichtig. Auch bei Geräten, in denen Lithiumzellen oder -Batterien eingebaut oder beigelegt sind, ist sicheres Verpacken nötig, um Kurzschlüssen oder Beschädigung, z.b. bei Schlag oder Stoß vorzubeugen.
Informieren Sie sich über unseren Service, unsere Weiterbildungen und den Umgang mit dem Gefahrgut Lithiumbatterien :
https://www.lithium-batterie-service.de/de/
Ab 3. Juli 2021 wird eine neue Novelle zum Verpackungsgesetz in Kraft treten – doch was genau ändert sich und was musst Du beachten?
Bereits ab 3. Juli 2021 wird eine neue Novelle zum Verpackungsgesetz von 2019 in Kraft treten – das sogenannte VerpackG2.
Doch wen betrifft das Verpackungsgesetz genau, welche Änderungen umfasst es gegenüber der Verpackungsverordnung, bzw. dem VerpackG von 2019 und was müssen Onlinehändler beachten, damit sie nichts falsch machen, um nicht im schlimmsten Falle sogar mit einem Verkaufsverbot sanktioniert zu werden?
Zusammen mit unserem Partner Lizenzero haben wir für dich die wichtigsten Fakten zum Verpackungsgesetz zusammengefasst und geben dir zudem hilfreiche Tipps, die Du bei deiner E-Commerce-Logistik unbedingt beachten solltest.
Verpackungsgesetz 2021: Welche Ziele verfolgt es?
Mit dem Verpackungsgesetz von 2021 sollen im Sinne des Umweltschutzes folgende Ziele erreicht werden:
Fairere Preisverteilung unter den Wettbewerbern
Verringerung des gesamten Abfallabkommens
Nachhaltigerer Kreislauf in der Verpackungswirtschaft
Stärkung des Umweltschutzes
Verwertung von Kunststoffverpackungen verringern
Weniger pfandfreie Verpackungen
Erhöhung der Recycling-Quoten
Die Recycling-Quote als entscheidender Maßstab des Verpackungsgesetzes
Oberstes Ziel des Verpackungsgesetzes ist eine Erhöhung der Recycling-Quote in zwei Phasen:
Seit 2019: Erhöhung der Recyclingquoten um durchschnittlich 10-15% für alle Stoffe
Ab 2022: Die Recycling-Quote soll für viele Stoffe bis zu 90% betragen (ausgenommen: Verbundstoffe und Kunststoffe)
Betrifft mich das Verpackungsgesetz als Onlinehändler?
Sobald Du Verpackungen mit Ware befüllst, die dann am Ende als Abfall beim Endverbraucher anfallen, Bist Du dazu verpflichtet, den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes Folge zu leisten.
Damit sind alle Onlinehändler automatisch vom Verpackungsgesetz betroffen. Dabei sieht das VerpackG2 keine Freigrenzen vor: Egal, wie viel Du verschickst, wie viel Umsatz dein Unternehmen macht oder wie groß dein Unternehmen ist, für dich gilt das Verpackungsgesetz!
Welche Verpackungsarten sind vom VerpackG2 betroffen?
Zu Verpackungen heißt es im Paragraph 3 des Verpackungsgesetzes:
Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungsprozess reichen können (…).
Demnach fallen alle Materialien, die direkt oder indirekt mit dem Produkt und dessen Versand in Verbindung stehen unter die Bestimmungen des VerpackG2. Dazu gehören:
Klebeband
Diverse Füllmaterialien für den sicheren Versand
Umkartons
Versandverpackung von Onlineshops
Produktverpackungen
Dosen und Kartonagen
Füllgläser
Getränkepackungen
Kork
Was sieht das Verpackungsgesetz vor?
Durch das Verpackungsgesetz ergeben sich für Onlinehändler Verpflichtungen in Hinblick auf ihre Versandverpackung, die sich auch auf deren gesamte Versandabwicklung auswirken.
Durch das Verpackungsgesetz kommen folgende Verpflichtungen auf Onlinehändler zu:
Registrierungspflicht
Systembeteiligungspflicht
Datenmeldepflicht
Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
Neue Pfand- und Hinweispflichten
Rücknahmepflicht
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Verpflichtungen genauer ein, damit Du weißt, was sich dahinter verbirgt.
1. Registrierungspflicht durch Verpackungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2019 müssen sich Onlinehändler vor ihrer ersten Sendung in der Datenbank LUCID der “Zentrale Stelle Verpackungsregister” registrieren. Dort erhalten sie nach Eingabe ihrer Daten eine Registrierungsnummer zugeteilt, mit der sie sich anschließend für die Lizenzierung bei einem dualen System anmelden können.
Die Registrierungspflicht gilt ausnahmslos für alle Onlinehändler, dabei ist es egal wie hoch deren Versandvolumen ist. Onlinehändler, die sich nicht registrieren, dürfen keine Waren versenden!
Mit dem neuen Gesetz kommt ab dem 1. Juli 2022 hinzu, dass sich Onlinehändler als verpackungsrechtlicher Hersteller von Serviceverpackungen registrieren müssen. Die Übertragung der Pflichten an einen Vorvertreiber ist dann nicht mehr möglich! Händler, die bereits bei LUCID registriert sind, müssen genutzte Serviceverpackungen zusätzlich registrieren und ebenso bei ihrer Datenmeldung entsprechend ergänzen.
Folgende Daten musst Du für die Registrierung in LUCID bereithalten:
Name, Anschrift und Kontaktdaten
Angabe einer vertretungsberechtigten Person
Nationale Kennnummer des Herstellers
Markenname, unter dem der Hersteller die Verpackung in den Handel einbringt
Erklärung, dass Beiteilung an einem dualen System erfolgt
Erklärung, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen
Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfolgt rein elektronisch und ist für dich kostenfrei!
2. Systembeteiligungspflicht
Onlinehändler sind dazu verpflichtet, sich an einem sogenannten “dualen System” zu beteiligen, das bundesweit die Rücknahme, Sortierung und das Recycling der Verpackungsmaterialien durchführt. Bei der Systembeteiligung musst Du deine persönliche Registrierungsnummer mitangeben.
Für die Lizenzierung der Versandverpackung kannst Du dich schnell und unkompliziert bei einem dualen System wie Interseroh von Lizenzero anmelden!
Offizielle Betreiber eines dualen Systems
Zur besseren Übersicht haben wir hier für dich eine Übersicht über alle Betreiber zusammengestellt, die aktuell dazu berechtigt sind, ein duales System zu verwalten:
INTERSEROH Dienstleistung GmbH
BellandVision GmbH
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Novenitz Dual GmbH
PreZero Dual GmbH
Reclay Systems GmbH
Veolia Umweltservice Dual GmbH
Zentek GmbH & Co. KG
3. Datenmeldepflicht durch Verpackungsgesetz
Durch das Verpackungsgesetz sind Onlinehändler außerdem dazu verpflichtet, alle Informationen, die sie an den Betreiber eines dualen Systems übermittelt haben, ebenso unverzüglich an die Zentrale Stelle weiterzugeben.
Folgende Angaben unterliegen der Datenmeldepflicht:
Registrierungsnummer
Material und Masse der genutzten Verpackungen
Name des Anbieters, dessen dualen Systems Sie angehören
Genauer Zeitraum der Systembeteiligung
Achtung: Zwar übermitteln auch die Anbieter der dualen Systeme deine gemachten Angaben an die Zentrale Stelle, dies ersetzt allerdings nicht deine eigene Datenmeldepflicht an die Zentrale Stelle!
4. Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
Die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung ergänzt die Datenmeldepflicht. Durch sie sind Onlinehändler dazu verpflichtet, Angaben über die im letzten Jahr im Umlauf gepachtete Verpackungen zu machen.
Befreit von der Vollständigkeitserklärung sind alle Onlinehändler, die für Ihren Versand im letzten Kalenderjahr weniger als
80.000 kg Glas,
50.000 kg Papier, Pappe & Karton
und 30.000 kg Eisen, Aluminium, Getränkekartonverpackungen und andere Verbundverpackungen genutzt haben.
Da es sich hierbei um Größenordnungen handelt, die nur bei Onlinehändlern mit recht großem Versandvolumen anfallen, dürften die meisten Onlinehändler von der Verpflichtung zur Vollständigkeitserklärung durch das Verpackungsgesetz nicht betroffen sein.
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass die Vollständigkeitserklärung jedes Jahr fristgemäß bis spätestens 15. Mai elektronisch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu erfolgen hat.
Die ehemaligen Bestimmungen zur Vollständigkeitserklärung in der Verpackungsverordnung, nach der diese bis zum 1. Mai bei der örtliche Industrie- und Handelskammer zu erfolgen hatte, sind bereits seit dem seitt Januar 2019 gültigen Verpackungsgesetz hinfällig.
Falls Du nicht von der Vollständigkeitserklärung befreit bist, so musst Du Auskunft zu allen im vorherigen Jahr für den Versand genutzten Verkaufs- und Umverpackungen machen.
5. Pfand- und Hinweispflichten im Verpackungsgesetz
In Bezug auf Versandverpackung denkst Du als Onlinehändler bestimmt zuallererst an die Kartonage und das Füllmaterial. Doch versendet dein Onlineshop auch Lebensmittel wie Getränke? Dann sind auch die neuen Bestimmungen des Verpackungsgesetzes in Hinblick auf Pfand und Pfandhinweise für dich relevant!
Das Verpackungsgesetz schreibt eine Pfandpflicht in Höhe von mindestens 0,25 Euro pro Verpackung für folgende Getränke vor:
Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure
Mischgetränke mit einem Anteil mit Milcherzeugnissen (wie Molke) von mindestens 50%
Neben der Pfandpflicht obliegen Onlinehändler, die Getränkeverpackungen nutzen, ebenso der Hinweispflicht. Das bedeutet, Du musst auf deinen jeweiligen Produktseiten den Kunden darüber informieren, ob Du nicht wiederverwendbare Einwegverpackungen oder wiederverwertbare Mehrwegverpackungen nutzt.
6. Rücknahmepflicht
Die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind dazu verpflichtet, nachdem sie Verpackungen in den Verkehr gebracht haben, diese auch wieder zurückzunehmen. Dabei hat die Rücknahme am Ursprungsort oder in unmittelbarer Nähe zu erfolgen.
Die Rücknahme wird durch die dualen Systeme vollzogen, die die Sammlung unentgeltlich über Hol-, Bringsysteme oder einer Kombination sicherstellen müssen.
Galt die Rücknahmepflicht bisher nur für sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen (sprich Versandverpackungen), so weitet sich diese Pflicht ab 3. Juli 2021 ebenso auf die sogenannten nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen aus. Dazu zählen etwa sonstige Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen usw.
Welche Kosten fallen durch das Verpackungsgesetz für mich als Onlinehändler an?
Aufgrund des Verpackungsgesetzes fallen für dich als Onlinehändler unvermeidliche Mehrkosten an, die Du in Form sogenannter Lizenzkosten an das duale System entrichten musst. Hier lohnt es sich, die unterschiedlichen Anbieter der Systeme zu vergleichen, denn dadurch kannst Du bares Geld beim Versand sparen!
Bei Anbietern wie beispielsweise Lizenzero können Onlinehändler ihre Versandverpackung besonders bequem, schnell und preisgünstig im dualen System Interseroh lizenzieren!
Die Lizenzkosten der jeweiligen Anbieter hängen wiederum von dem von dir genutzten Verpackungsmaterialien ab.
Was bedeutet das Verpackungsgesetz konkret für die Versandabwicklung von Onlinehändlern? – Drei Szenarien
Du kennst nun die wichtigsten Bestimmungen und Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes und kennst die wichtigsten Neuerungen durch die VepackG2 Novelle. Doch welche Folgen hat das Verpackungsgesetz für die verschiedenen Arten von Onlinehändlern? Welche weiteren Pflichten ergeben sich im Einzelfall?
Im Folgenden haben wir für dich 3 typische Szenarien skizziert, in denen denen das Verpackungsgesetz Onlinehändler vor jeweils recht unterschiedliche Herausforderungen stellt.
Szenario 1: Der Händler betreibt seinen eigenen Onlineshop
Hier ist der Fall recht klar: Mit einem eigenen Onlineshop ist es meist dessen Betreiber, der eine Versandverpackung mit einem Produkt befüllt und diese Einheit aus Ware und Verpackung anschließend an den Endkunden versendet.
Entsprechend ist er als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ für die Lizenzierung der Versandverpackung verantwortlich.
Achtung: Sollte der Händler zugleich auch Hersteller der versendeten Waren sein und diese in Produktverpackungen füllen, ist er zusätzlich zur Versandverpackung auch für die Beteiligung der Produktverpackung verpflichtet.
Da sich die Höhe des Lizenzentgeltes stets nach der Menge und den Materialien der Verpackungen richtet, empfiehlt es sich, einmal gegenzuprüfen, wo Onlinehändler Verpackungsvolumina einsparen können, ohne dass der Produktschutz leidet. Lässt sich beispielsweise am Polstermaterial sparen? Oder kommen auch kleinere Kartons infrage?
Szenario 2: Der Händler arbeitet mit einem Fulfillment-Dienstleister zusammen
Unter „Fulfillment“ versteht die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die als Kontrollorgan des Gesetzes und damit als maßgebende Instanz zu dessen Auslegungen fungiert:
„dass ein Versandhändler für die Verpackung und Versendung einen Logistikunternehmer beauftragt. Dieser verpackt die Ware und versendet sie.“
Und damit wird es kompliziert:
Denn entgegen der eigentlichen Bestimmung des Lizenzierungspflichtigen als desjenigen, der eine Verpackung aktiv mit Ware befüllt, ist es hier nicht der Logistiker, der die Verpackungen lizenzieren muss, sondern nach wie vor der Onlinehändler. Die Begründung: Es ist ausschließlich der Onlinehändler, der nach außen hin als Versender bzw. Urheber der versandten Ware auftritt, womit die Lizenzierungspflicht auch bei ihm verbleibt.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stellt auf ihrer Seite ausführliche Themenpapiere, u. a. gesondert für den Onlinehandel, bereit. Es ist zu empfehlen, sich an den hier getroffenen Bestimmungen zu orientieren.
Szenario 3: Der Händler nutzt Dropshipping
Auch beim Dropshipping ist das Verständnis der Zentralen Stelle richtungsweisend: So versteht die ZSVR hierunter, dass der Onlinehändler die bei ihm durch den Endkunden bestellte Ware direkt vom Produzenten versenden lässt und damit als eine Art „Handelsagent“ des Produzenten fungiert.
Er befüllt entsprechend keine Verpackungen, hat keinerlei physischen Kontakt zur Ware und tritt zudem gegenüber dem Empfänger der Ware nicht erkennbar auf. Alle aus dem Verpackungsgesetz entstehenden Pflichten liegen damit allein beim Produzenten der Ware, der sowohl für die Versand- als auch für die Produktverpackung verantwortlich ist.
Szenario 4: Der Händler importiert Ware nach Deutschland
Das Verpackungsgesetz bezieht sich stets auf Deutschland als Geltungsbereich und interessiert sich entsprechend auch für Verpackungen, die hierzulande durch den Import von Waren anfallen. Verpflichteter gemäß der Bestimmungen ist in diesem Fall stets derjenige, der beim Grenzüberschritt der Ware die Verantwortung für diese trägt.
In den meisten Fällen ist dies der Importeur, im Zweifelsfall sollte das aber verbindlich zwischen den Vertragspartnern geklärt sein. Wichtig: Der Importeur ist für alle mit eingeführten Verpackungen verantwortlich, nicht nur für die Versandverpackung.
Verschickt ein ausländischer Onlineshop ohne Umweg über einen Zwischenhändler seine Ware direkt an Endkunden in Deutschland, so ist dessen Betreiber verpflichtet, die mitversandten Verpackungen (in den meisten Fällen wahrscheinlich Produkt- und Versandverpackung) zu lizenzieren.
Aber: Für den Fall, dass ein Händler seine Ware exportiert, fallen seine Verpackungen nicht unter die Bestimmungen des Verpackungsgesetzes. Allerdings haben die meisten Exportländer eigene Bestimmungen zur Einführung von Verpackungsabfällen, über die man sich vor dem Versand informieren sollte.
Und jetzt? Das Verpackungsgesetz korrekt umsetzen in nur 3 Schritten!
Wenn Du gerade erst mit deinem neuen Onlineshop durchstartest, solltest Du dich unbedingt sofort darum kümmern, dass Du deinen Verpflichtungen als Onlinehändler gemäß dem VerpackG nachkommst. Dabei ist die Umsetzung nicht schwierig und in bereits 3 Schritten vollzogen.
So setzt Du die Anforderungen des Verpackungsgesetzes korrekt um:
Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID.
Lizenzierung der individuellen Verpackungsmengen bei einem dualen System wie Interseroh über den Onlineshop Lizenzero unter Angabe der von der Zentralen Stelle vergebenen Registrierungsnummer.
Abschließend Angabe des dualen Systems und der dort gemeldeten Mengen wiederum bei der Zentralen Stelle via LUCID.
Gegebenenfalls Anpassung der Website mit Angaben zu Ein- oder Mehrweg (bei einigen Getränkeverpackungen!)
Tipp: Die gegenüber der Zentralen Stelle und dem dualen System gemachten Angaben – insbesondere die Verpackungsmengen – sollten stets kongruent gehalten werden, da sie abgeglichen werden.
Was kommt danach? Mit Sendcloud den Versandprozess optimieren!
Mit der Lizenzierung deiner Versandverpackung wäre das wichtigste erledigt. Nachdem Du dich erfolgreich um die Lizenzierung deiner Versandverpackung gekümmert hast, empfehlen wir dir als Betreiber eines Onlineshops, dich um die weitere Optimierung deines Versandprozesses zu kümmern.
Im Sinne einer einfachen Versandabwicklung können dich Versandplattformen wie Sendcloud umfangreich unterstützen. Profitiere on Funktionen wie:
Nahtlose Anbindung der beliebtesten Shopsysteme wie Shopify, Shopware & WooCommerce
Flexible Nutzung verschiedener Versandunternehmen
Beschleunigung Ihres Workflows durch intelligente Versandregeln
Drucken von Versandetiketten mit nur einem Klick
Ansprechende Tracking Experience durch personalisierte Tracking Mails und Trackingseiten
Reibungsloser Retourenprozess für Ihre Kunden
Und vieles weitere: erfahre mehr bei unseren Versandexperten!
Über die Autorin:
Ida Schlößer ist im Onlinemarketing des Umweltdienstleisters Interseroh angestellt und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung „Lizenzero“ mitentwickelt. Ziel bei der Shopkonzeption war es, den bürokratischen Aufwand im Kontext des Verpackungsgesetzes möglichst gering zu halten und hiermit vor allem kleinen und mittelständischen Händlern unter die Arme zu greifen. Du kannst deinen dank des Shops zeit- und kosteneffizient in wenigen Schritten und komplett online nachkommen.
Verpackungsgesetz in Deutschland: Pack4Food24 übernimmt Lizenzierungspflicht seiner Kunden
Der B2B Onlineshop der Pro DP Verpackungen entlastet seine Kunden durch vollständige Inkludierung der anfallenden Lizenzgebühren für Serviceverpackungen.
Verpackungsgesetz
Seit 1. Januar gilt das Verpackungsgesetz (https://www.pack4food24.de/epages/62715841.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62715841/Categories/Blog/Zum_01_01_2019_tritt_das_Verpackungsgesetz_VerpG_in_Deutschland_endg_ltig_in_Kraft) in vollem Umfang, und mehr und mehr gelangt es in den Arbeitsalltag der Gastronomen, Imbissbetreiber, Lebensmittelhändler, usw.. Dafür ist es eigentlich schon ziemlich spät, denn seit Anfang 2019 sind sie als sogenannte Inverkehrbringer von Verpackungen gesetzlich dazu verpflichtet diese bei einem Entsorger im dualen System zu lizenzieren, und sich bei der zentralen Stelle des Verpackungsregisters entsprechend registrieren zu lassen. Grundsätzlich wird vom Verpackungsgesetz festgelegt, dass jede Verpackung die im Endverbraucherhaushalt oder verbraucherähnlichen Stellen anfallen, lizenziert werden müssen. Unterschieden wird generell in Verkaufsverpackungen, Versandverpackungen und Serviceverpackungen, wobei Letztere für die oben genannten Unternehmensbereiche wohl am zutreffendsten sein werden. Für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen ist der Hersteller oder Importeur der Waren verantwortlich, Versandverpackungen fallen z.B. bei Onlineshops für das Versenden und Sichern der Ware an, und unter Serviceverpackungen versteht man Trinkbecher, Tragetaschen, Tüten, Pizzakartons, etc. wie sie beim Verkauf in Gastronomie und Einzelhandel anfallen. Warum auch immer hat man gesetzlich festgelegt, dass die Stelle für die Lizenzierung der Serviceverpackungen zuständig ist, an der die Verpackung "befüllt" an den Verbraucher übergeht. Dies betrifft meist kleine Unternehmen und Selbstständige, welche mit dieser Aufgabe eher überfordert sind. Hier hat der Gesetzgeber mitgedacht und speziell für diesen Bereich die Möglichkeit der Delegierung geschaffen. Dies bedeutet, das z.B. der kleine Imbissbetreiber seinen Vorlieferanten mit der Lizenzierung der Serviceverpackungen beauftragen kann. Hier macht die Pro DP Verpackungen aus Mitteldeutschland mit ihrem B2B Onlineshop Pack4Food24.de aus dem "kann" eine Selbstverständlichkeit und bietet ihr Sortiment seit 1. Januar 2019 inklusive der entsprechenden Lizenzierungsgebühren für Serviceverpackungen (https://www.pack4food24.de/epages/62715841.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62715841/Categories/Entsorgung_und_Verpackungsordnung) an. Somit entlastet der Verpackungsspezialist seine Kunden und wird einmal mehr seinem Credogerecht, eine Vielzahl an Lösungen für ein erfolgreiches Tagesgeschäft aus einer Hand zu bieten.
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Moderne To Go Verpackungen inklusive Verpackungslizenzierung
In ihrem B2B Onlineshop Pack4Food24.de bietet die Pro DP Verpackungen ihr gesamtes Sortiment bequem inklusive der Lizenzgebühren gemäß des neuen Verpackungsgesetzes in Deutschland (VerpG) an.
Verpackungslizenzierung mit Pack4Food24.de
Zum 1.1.2019 tritt das Verpackungsgesetz in Deutschland endgültig in Kraft. Dieses besagt, dass alle beim Verbraucher anfallenden und entsorgten Einweg- und Serviceverpackungen vom Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer im dualen System lizenziert werden müssen. Das Inverkehrbringen unlizenzierter Verpackungen ist ab diesem Zeitpunkt verboten. Als Inverkehrbringer der Ware gilt in der Regel die Stelle, an der die Verpackungen an den Verbraucher übergeht, jedoch gibt es gerade im Bereich der gastronomischen Einweg- und Serviceverpackungen (https://www.pack4food24.de/entsorgung-und-lizenzierung) eine nicht ganz unwichtige Ausnahme. Gerade kleinere Gastronomen, Imbissbetriebe, Restaurants, Foodtrucks, usw. haben neben der eigenen Lizenzierung die Möglichkeit, diese Maßnahme an ihren Vorlieferanten abzugeben, bzw. diesen mit der Lizenzierung zu beauftragen. Hier ist die Pro DP Verpackungen mit ihrem B2B Onlineshop Pack4Food24.de einen großen Serviceschritt gegangen, und bietet ihren Kunden neben einem umfangreichen Sortiment an Serviceverpackungen, Tischprodukten, Hygieneartikeln und Reinigungsmitteln auch die praktische und unkomplizierte Verpackungslizenzierung gemäß Verpackungsgesetz in Deutschland (https://www.pack4food24.de/epages/62715841.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62715841/Categories/Blog/Zum_01_01_2019_tritt_das_Verpackungsgesetz_VerpG_in_Deutschland_endg_ltig_in_Kraft) an. So sparen sich die Unternehmen die aufwendige Dokumentation und können ungehindert und ohne weiteren Aufwand die Artikel des täglichen Unternehmensbedarf auf Pack4Food24.de bestellen. Dafür hat die Pro DP Verpackungen die Lizenzgebühren in die Verkaufspreise des Online Bestellportals integriert, und weist diesen Fakt auf den Rechnungen auch entsprechend aus, was zum unkomplizierten Nachweis bei den entsprechenden Behörden dient. Aber auch Kunden mit eigener Lizenzierung im Verpackungsregister der zentralen Stelle (LUCID) müssen keine Nachteile befürchten, denn natürlich erfolgt in diesem Fall eine Gutschrift der berechneten Lizenzgebühren, oder man nutzt die Möglichkeit auch direkt offline beim Spezialisten für Serviceverpackungen und Einweglösungen in Gastronomie, Imbiss, Hotel und Einzelhandel zu bestellen. Auch mit dieser Maßnahme unterstreicht die Pro DP Verpackungen wieder einmal das Bestreben, ihren Kunden eine Vielzahl an Lösungen des täglichen Geschäfts bequem aus einer Hand zu bieten.
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Pack4Food24 nimmt Kunden die Angst vor dem Verpackungsgesetz
Ab dem 01.01.2019 bietet der Verpackungsspezialist aus Mitteldeutschland alle Artikel in seinem Onlineportal inklusive der entsprechenden Lizensierungsgebühren an.
Verpackungslizensierung mit Pack4Food24
Das Verpackungsgesetz ist in aller Munde, und selbst der letzte Verweigerer sollte mittlerweile realisiert haben, dass es ab 01.01.2019 kein Zurück mehr gibt. Zum Beginn des neuen Jahres tritt dieses Gesetz nun endgültig inkraft und regelt, dass jegliche Verkaufsverpackungen die in Deutschland an Verbraucher oder verbraucherähnliche Stellen verkauft werden bei einem dualen System lizenziert werden müssen. Das Inverkehrbringen nicht lizenzierter Verpackungen ist ab diesem Zeitpunkt verboten, und so müssen sich Hersteller, Importeure, Händler, aber auch Gastronomen, Imbissbetreiber und Lieferdienste auf die Suche nach einem zugelassenem Entsorgungssystem machen. Speziell für die zuletzt genannten Unternehmen und den speziellen Fall der Serviceverpackungen für den Verkauf von Speisen, Getränken oder Lebensmitteln im Außerhaus- und To-Go-Bereich wurde eine Ausnahmeregelung getroffen. Obwohl diese die Inverkehrbringer der Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind, haben sie die Möglichkeit die Lizenzierung an ihren Vorlieferanten zu übertragen. Dies soll gerade für Kleinstunternehmen, wie sie in der Gastronomie und dem Lebensmittel häufig zu finden sind, den bürokratischen Aufwand im Zuge der Einführung des Verpackungsgesetzes so gering wie möglich halten. Ein solcher Vorlieferant ist z.B. die Pro DP Verpackungen aus Ronneburg bei Gera in Thüringen. Mit einem breiten Sortiment an Serviceverpackungen, Einweglösungen, aber auch Hygiene- und Reinigungsartikeln (https://www.pro-dp-verpackungen.de/sortiment-verpackungen-einwegloesungen/), welches am Markt schnell und einfach online im B2B Portal Pack4Food24.de bestellt werden kann, versorgt die Pro DP Verpackungen Restaurants, Bars, Imbissbetriebe, Lieferdienste, Fleischer, Bäcker, usw.. Ein Credo des Verpackungsprofis aus Mitteldeutschland ist es, seinen Kunden eine Vielzahl an Lösungen des täglichen Bedarfs bequem aus einer Hand zu bieten, und so hat man sich entschlossen das B2B Bestellportal Pack4Food24.de (https://www.pack4food24.de/) zum 01.01.2019 auf Preise inklusive der entsprechenden Lizensierungsgebühren umzustellen. So können Kunden ohne Sorge und Auswand auch weiterhin ihrem Tagesgeschäft nachgehen, und die korrekte Lizensierung der verwendeten Serviceverpackungen jederzeit nachweisen. Selbstverständlich haben Kunden mit eigener Verpackungslizenz auch die Möglichkeit bei Pro DP Verpackungen ohne die Lizenzierungsgebühren zu bestellen, oder sich diese nach Onlinebestellung schnell und unkompliziert erstatten zu lassen.
posted by HR-Gateway
Dialog ist prima, aber einige Fragen sind noch offen @bmu @SvenjaSchulze68 @katarinabarley #wenigeristmehr #Verpackungsgesetz
Wie kommen wir raus aus der Wegwerfgesellschaft? Wie können wir den Verpackungswahnsinn im Supermarkt oder bei To-Go-Produkten beenden? Diese Fragen konnte man im Livestream mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesjustizministerin Katarina Barley diskutieren. Das ist wirklich eine tolle Aktion der beiden Ministerinnen. Ist auch gut gelaufen. Alle Fragen konnten während der…
#Wenigeristmehr Wie kommen wir raus aus der Wegwerfgesellschaft? Live diskutieren mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesjustizministerin Katarina Barley
#Wenigeristmehr Wie kommen wir raus aus der Wegwerfgesellschaft? Live diskutieren mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesjustizministerin Katarina Barley
offline lesen (PDF) Bald gilt das neue Verpackungsgesetz Am 1. Januar 2019 wird die Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz abgelöst werden.
Dadurch ergeben sich wesentliche Änderungen im Bereich der Registrierungs- und Mitteilungspflichten. So enthält das Verpackungsgesetz unter anderem die Pflicht, sich bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ registrieren zu lassen.…