Deutschland: Dienstanweisung zum Gendern missachtet - Kündigung
Donnerstag, 05. Februar 2026 Eine nicht beachtete Anweisung zu gendern hat einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung eingebracht. Erst einmal verdient die Frau meinen höchsten Respekt. Die Sache auszustehen und sich jetzt auch vor Gericht zu wehren – da braucht es Stehvermögen. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte…
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