Das „Gute Bundestagsgesetz“ (GBT)*
Ein fiktiver Gesetzentwurf zur Schaffung von mehr Demokratie in Deutschland
Vorwort:
Dieser Gesetzentwurf soll die Demokratie in Deutschland stärken. Es soll Lobbyismus, Vetternwirtschaft & Korruption vorbeugen. Beabsichtigt ist damit die Vermeidung des sogenannten „Berufspolitikers“. Die Amtszeit eines Abgeordneten** darf nicht länger als drei Legislaturperioden betragen. Es soll eine angemessene Alimentierung der Abgeordneten eingeführt werden. Angepasst an den Lebensstandard. Damit soll vermieden werden, dass man nicht in Saus und Braus, wie es zur Zeit geschieht, leben kann. Ebenso die Verkürzung von Amtszeiten des Bundeskanzler und seiner Minister. Ziel ist es ständig neue Abgeordnete in den Bundestag/Land- und Kreistag, sowie in die Stadt- und Gemeinderäte zu bringen, die ihre Ideen und Wissen einbringen können und sollen. Berufs- und Lebenserfahrung sollen hier eine Rolle spielen. Damit soll der Quereinstig in die Politik ermöglicht werden.
*Der einfachen Lesbarkeit halber wurde auf das Gendern verzichtet. **Als Abgeordnete gelten auch Mitglieder von Land- und Kreistagen, sowie Stadt- und Gemeinderäten.
Die Ländergesetze und Verordnungen sind dem GBT anzupassen.
Absatz 1:
Ein Kandidat kann nur maximal für drei Legislaturperioden in den Deutschen Bundestag, Land- und Kreistag, Stadt- und Gemeinderat gewählt werden. Danach ist eine erneute Kandidatur frühestens nach drei weiteren Wahlperioden wieder möglich.
Für die Kandidatur ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein abgeschlossenes Studium erforderlich. Eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung ist Voraussetzung für die Kandidatur. Hierauf haben die aufstellenden Parteien und Vereinigungen zu achten.
Absatz 2:
Der Bundeskanzler und die Minister können nur zweimal wiedergewählt werden bzw ein Ministeramt ausüben. Das gilt ebenfalls für Ministerpräsidenten und Minister der Landesparlamente. Es gilt analog auch für Landräte und Bürgermeister.
Absatz 3:
Die Alimentierung von MdB und MdL erfolgt nach dem Lebensstandard Deutschlands. Dem sind 60 v. H. hinzu zu rechnen. Aufwandsentschädigungen sind nicht mehr pauschal zu zahlen. Ihre Notwendigkeit ist zu belegen. Ihnen ist die BahnCard der Klasse 2 kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Diätenerhöhungen sind den allgemeinen Lebenshaltungskosten anzupassen. Sie dürfen jedoch nicht höher sein, als die Lohnerhöhungen für den öffentlichen Dienst.
Für Landräte, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte gilt die Verordnung über Aufwandsentschädigungen in den jeweiligen Bundesländern.
Absatz 4:
Die Bezüge sind auf die spätere Rente/Versorgung anzurechnen. Das bisherige Verfahren zum Anspruch auf Rentenzahlung ist aufzuheben.
Abschlussbemerkung
Ich war zwei Jahrzehnte politisch aktiv und Mandatsträger. In dieser Zeit entwickelten sich die Gedanken, die mich zu diesem fiktiven Gesetzentwurf brachten. Es entstand bei mir der Eindruck, dass viele Mandatsträger ihre Ämter für sich persönlich nutzten, die möglichen Vorteile gerne entgegen nahmen. Eine Lebens- und Berufserfahrung halte ich für notwendig. Sie erspart in vielen Bereichen und Sachthemen hohe Beraterkosten.
Bevor hier welche es wieder alles besser wissen, mich belehren oder sich sonst wie äußern. Es ist eine Idee, ein Gedanke, ein Vorschlag, der sicherlich besser ausformuliert werden kann. Aber es soll ein Anstoß sein, dass hier der Status des Abgeordneten mal überdacht werden sollte/muss.

















